Erstellt am 11.06.2007 um 13:27 Uhr von ego112
Grundsätzlich hat jeder das Recht an seinem Bild oder gedrucktem oder gesprochenem. Niemand darf das Foto oder dass geschrieben oder gesagte ohne die Genehmigung des Urhebers oder Eigner(Foto) veröffentlichen. Es gibt nur wenige Ausnahmen wo soetwas ohne die Zustimmung der jeweiligen Person in Absprache mit dem BR nach 87 Abs. 1 in einem Betrieb eingeführt werden kann( z.B. Name der Verkäuferin in einem Kaufhaus, aber auch dort nur eingeschränkt wenn die gutaussehende Verkäuferin z.B. einen so markanten Namen hat, dass Sie evtl. Telefonterror von einem Verehrer ausgesetzt ist) dann kann Sie verlangen, das Ihr Name nicht vollständig gezeigt wird. Doch dieses gilt nicht für den von Dir beschrieben Fall. Berufen kann sich der Kollege auf das Bundesdatenschutzgesetz bzw. das Grundgesetz.
Somit ist logischerweise die Abnahmung nichtig.
Ich hoffe es hilft Dir.
Gruss an alle Deine Kollegen
Jörn