Darf der BR Fotos zur Beweislage machen?
Hallo geehrte Wissende, wir haben einige Misstände im Betrieb die auch schon öfters bemängelt wurden aber immer wieder heruntergespielt und für harmlos und nicht so schlimm eingestuft. Der BR ist da anderer Meinung und möchte beim nächsten mal zur Beweislage Fotos machen. Darf der BR ohne Genemigung fotos machen ? Von anderen Organen im Betrieb werden für alles Aufnahmen gemacht ! Muß die GL vorher gefragt werden ? Wir haben keine Betriebsvereinbarung darüber. Danke für Eure Antworten mfG : waldi
Community-Antworten (1)
01.10.2010 um 10:05 Uhr
es kommt auf die misstände an... personen dürfen ohne einverständnis nicht abgelichtet werden. es kommt auch darauf an was mit der aufnahmen geschehen soll. gewerbeaufsichtsamt? wäre sehr schlecht, siehe "vertrauensvolle zusammenarbeit"...
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