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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf der BR Fotos zur Beweislage machen?

W
waldi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo geehrte Wissende, wir haben einige Misstände im Betrieb die auch schon öfters bemängelt wurden aber immer wieder heruntergespielt und für harmlos und nicht so schlimm eingestuft. Der BR ist da anderer Meinung und möchte beim nächsten mal zur Beweislage Fotos machen. Darf der BR ohne Genemigung fotos machen ? Von anderen Organen im Betrieb werden für alles Aufnahmen gemacht ! Muß die GL vorher gefragt werden ? Wir haben keine Betriebsvereinbarung darüber. Danke für Eure Antworten mfG : waldi

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Community-Antworten (1)

M
mondaeffchen

01.10.2010 um 10:05 Uhr

es kommt auf die misstände an... personen dürfen ohne einverständnis nicht abgelichtet werden. es kommt auch darauf an was mit der aufnahmen geschehen soll. gewerbeaufsichtsamt? wäre sehr schlecht, siehe "vertrauensvolle zusammenarbeit"...

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