wir haben einige Misstände im Betrieb die auch schon öfters bemängelt wurden aber immer wieder heruntergespielt und für harmlos und nicht so schlimm eingestuft. Der BR ist da anderer Meinung und möchte beim nächsten mal zur Beweislage Fotos machen.
Darf der BR ohne Genemigung fotos machen ? Von anderen Organen im Betrieb werden für alles Aufnahmen gemacht ! Muß die GL vorher gefragt werden ? Wir haben keine Betriebsvereinbarung darüber.
Danke für Eure Antworten mfG : waldi
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