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Kündigung von befristeten Anstellungsverträgen?

D
diefragende
Jan 2018 bearbeitet

hallöle, heute mal wieder eine Frage von mir :-)

müssen befristete Arbeitsverhältnisse mit unbefristeten verglichen werden? Normalerweise sind befristetete AV nicht kündbar. Es ist jeoch vereinbart worden, dass unter bestimmten Umständen eine vorzeitige Beendiung erfolgen kann, gemäß der gestzlichen Kündiungsfrist (z. B. Arbeitnehmer wurde befristet für einen Produktionsauftrag engagiert, Auftrag wurde kurzfristig zurückgezogen).

Zweite Frage: Sind Teilzeitarbeitskräfte mit Vollzeitarbeitskräften vergleichbar?

DANKE DANKE DANKE

3.13402

Community-Antworten (2)

L
Lotte

11.06.2007 um 10:59 Uhr

Fragende, eventuell beantworten die §§ 4, 15 des TzBfG Deine Fragen? Aber ehrlich gesagt weiß ich nicht so ganz genau, was Du meinst? Ob Teilzeitkräfte die gleichen Rechte wie Vollzeitkräfte haben (siehe § 4)? Ob man in einem befristeten AV eine Kündigungsfrist vereinbaren darf (siehe § 15)

D
diefragende

11.06.2007 um 12:06 Uhr

Lotte,

danke, das beantwort schon viel. Genauer wüßte ich nur noch gern, ob in den sozialvergleich befristet mit unbefristet verglichen werden kann.

Danke und noch einen schönen sonnigen Tag

;-)

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