hallöle, heute mal wieder eine Frage von mir :-)

müssen befristete Arbeitsverhältnisse mit unbefristeten verglichen werden? Normalerweise sind befristetete AV nicht kündbar. Es ist jeoch vereinbart worden, dass unter bestimmten Umständen eine vorzeitige Beendiung erfolgen kann, gemäß der gestzlichen Kündiungsfrist (z. B. Arbeitnehmer wurde befristet für einen Produktionsauftrag engagiert, Auftrag wurde kurzfristig zurückgezogen).

Zweite Frage: Sind Teilzeitarbeitskräfte mit Vollzeitarbeitskräften vergleichbar?

DANKE DANKE DANKE