Hallo zusammen,
unsere letzte BR-Wahl fand auf Grund eines Übergangsmandates im März letzten Jahres statt. Im August wurden zwei Betriebe unseres Unternehmens zusammen gelegt, d.h. unser Betrieb bestand weiter, ein anderer wurde geschlossen und die Leute kamen zu uns. Hätte unserer BR nun wieder eine Wahl aufgrund eines Übergangsmandates durchführen müssen?
2.Frage: Zeitpunkt der Wahl nach BetrVG besagt dass "nach 24 Monaten gewählt werden muss, wenn die Zahl der ständig beschäftigten Mitarbeiter um die Hälfte, mindestens jedoch fünfzig gestiegen oder gesunken ist." Für mich sieht es so aus , als wenn diese fünfzig Mitarbeiter die Mindestvoraussetzung für eine Neuwahl sind. Oder liege ich falsch mit dieser Interpretation.
Vielen Dank schonmal im voraus und noch einen schönen Tag.

Mischu