Erstellt am 11.06.2007 um 06:26 Uhr von Frank B
Zu2. Zuerst kommt die Frage halbiert oder verdoppelt, wird diese mit ja beantwortet, wird gefragt, ob dies mindestens fünfzig sind. Wird diese ebenfalls mit ja beantwortet, dann muss neu gewählt werden.
Ein Beispiel: Zeitpunkt der Wahl 45 AN, 24 Monate später 92 AN- es muss nicht gewählt werden!
Zeitpunkt der Wahl 45 AN, 24 Monate später 97 AN- es muss gewählt werden!
Erstellt am 11.06.2007 um 16:06 Uhr von Mischu
Ich beziehe mich dabei auf das kleine Wörtchen "mindestens". Ich deute das so, dass, wenn die Zahl der Belegschaft um 50 Leute nach zwei Jahren gestiegen ist, dann neu gewählt werden muss.
Gruss
Mischu
Erstellt am 11.06.2007 um 16:30 Uhr von Dummi
@Mischu
Ja, Mindestens 50.
Aber die Wahl muss doch erst im März 2008 stattfinden!?!
Gruss
Erstellt am 11.06.2007 um 20:44 Uhr von Mischu
@ Dummi
Ja, das ist mir schon klar. Aber es gibt noch die Meinung bei uns im BR, dass beide Begriffe( Hälfte und fünfzig "Köpfe"
zusammen) bindend sind. Deswegen versuche ich schon mal von vornherein diesen Punkt zu klären. Ebensogut hätte der Gesetzgeber doch gleich die Mindestanzahl 50 angeben brauchen. Also ich meine ohne "Hälfte".
Gruss
Mischu
Erstellt am 12.06.2007 um 22:32 Uhr von Dummi
@Mischu
Also, die hälfte müssen mindestens 50 sein:
Gruss
Erstellt am 13.06.2007 um 09:30 Uhr von spider
@Mischu,
"Ebensogut hätte der Gesetzgeber doch gleich die Mindestanzahl 50 angeben brauchen. Also ich meine ohne "Hälfte"."
Nein, wenn die Mitarbeiterzahl sich um 50 verändert hat, aber dies weniger als die Hälfte ist muß nicht neu gewählt werden.
Erstellt am 13.06.2007 um 09:35 Uhr von Kölner
@mischu
Demnach müssen beide Bedingungen erfüllt sein: 50 AN mehr UND die Hälfte mehr!