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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übergangsmandat, Neuwahl innerhalb eines halben Jahres?

M
Mischu
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, unsere letzte BR-Wahl fand auf Grund eines Übergangsmandates im März letzten Jahres statt. Im August wurden zwei Betriebe unseres Unternehmens zusammen gelegt, d.h. unser Betrieb bestand weiter, ein anderer wurde geschlossen und die Leute kamen zu uns. Hätte unserer BR nun wieder eine Wahl aufgrund eines Übergangsmandates durchführen müssen? 2.Frage: Zeitpunkt der Wahl nach BetrVG besagt dass "nach 24 Monaten gewählt werden muss, wenn die Zahl der ständig beschäftigten Mitarbeiter um die Hälfte, mindestens jedoch fünfzig gestiegen oder gesunken ist." Für mich sieht es so aus , als wenn diese fünfzig Mitarbeiter die Mindestvoraussetzung für eine Neuwahl sind. Oder liege ich falsch mit dieser Interpretation. Vielen Dank schonmal im voraus und noch einen schönen Tag.

Mischu

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Community-Antworten (7)

FB
Frank B

11.06.2007 um 08:26 Uhr

Zu2. Zuerst kommt die Frage halbiert oder verdoppelt, wird diese mit ja beantwortet, wird gefragt, ob dies mindestens fünfzig sind. Wird diese ebenfalls mit ja beantwortet, dann muss neu gewählt werden.

Ein Beispiel: Zeitpunkt der Wahl 45 AN, 24 Monate später 92 AN- es muss nicht gewählt werden! Zeitpunkt der Wahl 45 AN, 24 Monate später 97 AN- es muss gewählt werden!

M
Mischu

11.06.2007 um 18:06 Uhr

Ich beziehe mich dabei auf das kleine Wörtchen "mindestens". Ich deute das so, dass, wenn die Zahl der Belegschaft um 50 Leute nach zwei Jahren gestiegen ist, dann neu gewählt werden muss. Gruss Mischu

D
Dummi

11.06.2007 um 18:30 Uhr

@Mischu Ja, Mindestens 50. Aber die Wahl muss doch erst im März 2008 stattfinden!?! Gruss

M
Mischu

11.06.2007 um 22:44 Uhr

@ Dummi

Ja, das ist mir schon klar. Aber es gibt noch die Meinung bei uns im BR, dass beide Begriffe( Hälfte und fünfzig "Köpfe" zusammen) bindend sind. Deswegen versuche ich schon mal von vornherein diesen Punkt zu klären. Ebensogut hätte der Gesetzgeber doch gleich die Mindestanzahl 50 angeben brauchen. Also ich meine ohne "Hälfte".

Gruss Mischu

D
Dummi

13.06.2007 um 00:32 Uhr

@Mischu Also, die hälfte müssen mindestens 50 sein: Gruss

S
spider

13.06.2007 um 11:30 Uhr

@Mischu, "Ebensogut hätte der Gesetzgeber doch gleich die Mindestanzahl 50 angeben brauchen. Also ich meine ohne "Hälfte"." Nein, wenn die Mitarbeiterzahl sich um 50 verändert hat, aber dies weniger als die Hälfte ist muß nicht neu gewählt werden.

K
Kölner

13.06.2007 um 11:35 Uhr

@mischu Demnach müssen beide Bedingungen erfüllt sein: 50 AN mehr UND die Hälfte mehr!

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