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Jav Übernahme

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Morgen89
Feb 2019 bearbeitet

Guten morgen alle zusammen , Habe eine frage meine jav amtszeit endet 2 monate vor meiner ausbildung und dann werden die neuen javis gewählt. Habe ich das recht trotzdem das recht auf einer unbefristeten vetrag bei meiner ag zuverlangen? Es gibt viele klare unklarheiten, viele sagen das ich es nur in meiner amtszeit verlangen kann stimmt das?

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Community-Antworten (3)

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krambambuli

08.02.2019 um 08:52 Uhr

Der § 78a BetrVG hilft weiter.

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Morgen89

08.02.2019 um 18:16 Uhr

Also kann ich es tun? Werde ich da irgendwelche probleme kriegen? Weil hör nur , dass man es nur in der amtszeit machen kann. Nicht das mein arbeitgeber mir 1jahr vetrag gibt , damit die sich an kündigungsschutz einhalten und danach kündigen. Aber paragraph 78 abschnitt 3 sagt ja , dass 1 und 2 auch nach der amtszeit 1jahr lang gilt. Theorotisch sollte ich keine Probleme haben oder? Bitte klare antworten

T
takkus

08.02.2019 um 19:55 Uhr

"Bitte klare Antworten"- wie wäre es denn, wenn die oder der Auszubildende sich mal selbst ein wenig Mühe gibt?! In der angegebenen Quelle steht alles klar beschrieben. Und wenn der Fragesteller auch noch JAV ist, sollte er vielleicht mal seinen eigenen Betriebsrat fragen oder ihn um eine Kommentierung zum Betriebsverfassungsgesetz bitten und selbst nachlesen!!!

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