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Amtsniederlegung - Neuwahl als BR erlaubt ?

T
Tyra
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich bin alleinige Betriebsrätin und habe mein Amt zum ende des Monats niedergelegt.

Der Grund dazu ist dass in unsere Firma keinerlei Strukturen gibt. Bis jetzt hatten wir immer eine super Geschäftsleitung und die vorherigen Betriebsräte haben es wohl nicht für nötig gehalten irgendetwas zu unternehmen. Nun gibt es eine neue GL und es gibt einige Probleme. Die MA wollen diverse BV. Ich bin seit letztes jahr im Amt und sehe mich nicht in der Lage alles alleine zu schaffen. Wir haben keine Ersatzmitglieder und müssen neu Wählen Wir haben mitlerweile 30 Wahlberechtigte und bei den neuen Wahlen würden 3 Betriebsräte gewählt werden. Ich würde gerne in dreier Gremium weitermachen. Darf ich mich denn bei den neuen Wahlen wieder aufstellen lassen? vielen Dank für Euere Hilfe. Tyra

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

09.06.2007 um 00:21 Uhr

tyra, ja darfst Du, denn Du verlierst mit einem Rücktritt ja nicht die Wählbarkeit. Deine Pflichten bis zur Neuwahl sind Dir bekannt?

DKK zu § 13, BetrVG in RN 21 "Der Rücktrittsbeschluss macht eine Neuwahl nötig. Der zurückgetretene BR hat bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten BR die Geschäfte weiterzuführen (vgl. § 22). Zur Durchführung der Neuwahl hat er außerdem unverzüglich einen WV zu bestellen"

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