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Sozialauswahl - Mitbestimmung des BR

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Sandkorn
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Einzelhandelsunternehmen ( über 500 Beschäftigte) wurde am Betriebsrat vorbei durch den Arbeitgeber eine Umfrage zu den Sozialdaten ausgewählter Mitarbeiter geführt ( nur Filialleiterinnen). Wir haben die Geschäftsleitung aufgefordert uns mitzuteilen welchem Zweck dies dient etc . Als mündliche Auskunft wurde uns mitgeteilt dies diene der Aktualisierung der Sozialauswahl, eine schriftliche Stellungnahme möchte man dazu nicht abgeben. Unsere gezielte Vermutung geht in Richtung Schließung von Verkaufsstellen, was eine soziale Auswahl notwendig macht. Wie können wir vorgehen, um den Arbeitgeber gezielt zu dieser schriftlichen Auskunft zu "zwingen", damit es für uns "greifbar" wird und wir entsprechend handeln können.

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Community-Antworten (5)

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paula

08.06.2007 um 23:33 Uhr

Was ist denn Euer Zeil? Was stellt Ihr Euch unter handeln vor? Wollt Ihr eine Auswahlrichtlinie?

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Sandkorn

08.06.2007 um 23:49 Uhr

Hallo Paula, unser Ziel ist es vom Arbeitgeber diese Information entsprechend umfassend zu erhalten. Handeln, um schlimmeres im Vorfeld abwenden zu können, die Kollegen haben nicht unbegründet Angst. Zum Thema Auswahlrichtlinien, die haben wir bereits verlangt, sträubt sie sich noch aber sie wird wohl müssen. Es muss irgendeine Möglichkeit geben mit ins Boot zu steigen. Sie möchte uns definitiv keine Auskunft zur Notwendigkeit der Datenerfassung geben. Allein ihre Begründung der sozialen Auswahl, läßt uns schlimmeres vermuten.

P
paula

09.06.2007 um 16:19 Uhr

Ihr habt ja zumindest umfassende Rechte auf Information z.B. nach §90 oder §111 BetrVG. Da kann man schon Kapital herausschlagen. Das Info-Verlangen kann man ggf. auch gerichtlich durchsetzen.

Das mit der Auswahlrechtlinie würde ich mir noch einmal gut überlegen. Euch ist schon bewußt, dass ihr darüber den Kollegen evtl einen Kündigungsrechtstreit kaputt macht.

RH
Robin H

10.06.2007 um 01:18 Uhr

"......eine Umfrage zu den Sozialdaten ausgewählter Mitarbeiter geführt ( nur Filialleiterinnen). "

War das eine Umfrage an die AN?

Ist euch schon mal in den Sinn gekommen mit §94 zu argumentieren? Da gibt es ein hartes Mitbestimmungsrecht.

P
paula

10.06.2007 um 23:44 Uhr

@Robin H

MBR hin oder her. Das nützt Sandkorn nichts. Wenn es sich um di Erhebung von Sozialdaten für Kündigungen handelt dann stellt der AG die Befragung eben ein. Der AG kann sich dann im Rahmen von möglichen Kündigungsschutzprozessen zurücklehnen und auf die Sozialdaten in den Akten verweisen. Der AG muss nämlich nicht die aktuellen Daten abfragen und kann sich auf das verlassen, was im die AN in der Vergangenheit bereits mitgeteilt haben oder über die Steuerkarte bekannt ist. Ggf. wird dann der Falsche gekündigt und hat vor Gericht trotzdem keine Chance.

Für Sandkorn ist es doch wichtig zu erfahren was der AG hier vorhat. Da helfen nur die Auskunftsrechte!

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