Mein AG lässt sich die Lohnfortzahlungskosten zürückerstatten (nicht U1), hierzu verschickt er eine Kopie des Krankenscheins. Darf er das ohne BR zustimmung?
Hintergrund:
Unser AG hat einen privaten Anbieter gefunden welcher die LFZ.Kosten zurückerstattet. Der Träger benötigt aber den Krankenschein des AN damit er die Höhe der Rückerstattung berechnen kann. Darf der AG diese Daten ohne Zustimmung des BR versenden?
GE