Krankenscheine werden an Leistungsträger geschickt - ohne BR Zustimmung?
Mein AG lässt sich die Lohnfortzahlungskosten zürückerstatten (nicht U1), hierzu verschickt er eine Kopie des Krankenscheins. Darf er das ohne BR zustimmung? Hintergrund: Unser AG hat einen privaten Anbieter gefunden welcher die LFZ.Kosten zurückerstattet. Der Träger benötigt aber den Krankenschein des AN damit er die Höhe der Rückerstattung berechnen kann. Darf der AG diese Daten ohne Zustimmung des BR versenden? GE
Community-Antworten (1)
08.06.2007 um 15:16 Uhr
@GE Äh...was ist das für eine Frage? Hintergrund?
Verwandte Themen
Leistungsträger i.S.d. §1 (3) Satz 2 KSchG im Sozialplan
Thema Leistungsträger: Hallo, ihr werdet jetzt echt neidisch sein, denn wir sind mal wieder an einem Sozialplan / Interessenausgleich :-( Ein Thema, das bereits in der letzten Welle vor vier Jahre
Leistungsträger werden bei Massenentlassung geschont - würden ihr das den Anderen sagen?
Bei uns sollen viele MA gekündigt werden. Sie sind in Altersgruppen aufgeteilt und in der Gruppe gibt es nochmal die üblichen Punkte (Betriebszugehörigkeit...). Nun sind da noch die "Leistungsträger"
Rückerstattung der LFz-Kosten per Krankenschein (an den Leistungsträger geschickt) - darf der AG dies ohne Zustimmung des AN und BR?
Liebe Kollegen, unser AG (> 500 Beschäftigte) holt sich bei einem privaten Anbieter die Lohnfortzahlungskosten zurück. Das ist ja ok, aber meine Frage ist: Es werden die Krankenscheine als Kopie
BR stimmt Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz wiederholt zu
Hallo, was kann man tun, wenn der BR immer wieder mal einen Antrag auf Überstunden des AG genehmigt, obwohl die Höchstarbeitszeit von 48 Std. in der Woche ohnehin schon überschritten wird. Die geltend
Leistungsträger - muss der AGeber trotzdem die sozialen Gesichtspunkte einhalten?
Der Arbeitgeber hat sich Leistungsträger ausgesucht muß er trotzdem die sozialen Gesichtspunkten einhalten.