Leistungsträger i.S.d. §1 (3) Satz 2 KSchG im Sozialplan
Thema Leistungsträger:
Hallo, ihr werdet jetzt echt neidisch sein, denn wir sind mal wieder an einem Sozialplan / Interessenausgleich :-( Ein Thema, das bereits in der letzten Welle vor vier Jahren ein Streitpunkt war, wird jetzt umsomehr aufquellen: Die vom AG bestimmten Leistungsträger. Da nahm der AG letztens 30% der MA aus der Punktebewertung raus. Kann ja sein - aber dennoch möchte man natürlich verhindern, dass des einen Vorgesetzten oder der einen Vorgesetzten besonderen Schätzelein grundlos geschützt wird, während andere, die gleiche Leistung vollbringen und sozial mehr zu verlieren haben, gehen müssen.
Also frage ich mal hier die Erfahrenen nach Input:
- Wie bringe ich den AG dazu, den besonderen Wert seines von ihm ernannten Leistungsträger nachweislich zu begründen?
- Ist die an den Leistungsträger ausgezahlte Leistungszulage i.S.d. Tarifvertrags heranziehbar? (Ist der nur Durchschnitt könnte man ja seine Leistung als nicht überdurchschnittlich vom AG begründen)
- Ist ein prozentualer Anteil der Leistungsträger pro Betrieb begrenzt?
- Kennt jemand einschläge Gerichtsurteile zum Thema?
Ich weiss, das Thema ist ein schmaler Grad - aber wer nicht nach fragt bleibt ......
Community-Antworten (1)
02.06.2010 um 12:56 Uhr
will der AG eine Namensliste zum Interessenausgleich? Das ist eh ein schmaler Grad für den BR und das würde ich mir wirklich überlegen
Ansonsten hat es jeder AN im Kündigungsschutzverfahren in der Hand die Leistungsträgerherausnahme überprüfen zu lassen. Er hat da auch gute Chancen. Wenn ich 30% lese und Leistungszulage höre sieht es nicht schlecht aus.
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