Leistungsträger i.S.d. §1 (3) Satz 2 KSchG im Sozialplan
Thema Leistungsträger:
Hallo, ihr werdet jetzt echt neidisch sein, denn wir sind mal wieder an einem Sozialplan / Interessenausgleich :-( Ein Thema, das bereits in der letzten Welle vor vier Jahren ein Streitpunkt war, wird jetzt umsomehr aufquellen: Die vom AG bestimmten Leistungsträger. Da nahm der AG letztens 30% der MA aus der Punktebewertung raus. Kann ja sein - aber dennoch möchte man natürlich verhindern, dass des einen Vorgesetzten oder der einen Vorgesetzten besonderen Schätzelein grundlos geschützt wird, während andere, die gleiche Leistung vollbringen und sozial mehr zu verlieren haben, gehen müssen.
Also frage ich mal hier die Erfahrenen nach Input:
- Wie bringe ich den AG dazu, den besonderen Wert seines von ihm ernannten Leistungsträger nachweislich zu begründen?
- Ist die an den Leistungsträger ausgezahlte Leistungszulage i.S.d. Tarifvertrags heranziehbar? (Ist der nur Durchschnitt könnte man ja seine Leistung als nicht überdurchschnittlich vom AG begründen)
- Ist ein prozentualer Anteil der Leistungsträger pro Betrieb begrenzt?
- Kennt jemand einschläge Gerichtsurteile zum Thema?
Ich weiss, das Thema ist ein schmaler Grad - aber wer nicht nach fragt bleibt ......
Community-Antworten (1)
02.06.2010 um 12:56 Uhr
will der AG eine Namensliste zum Interessenausgleich? Das ist eh ein schmaler Grad für den BR und das würde ich mir wirklich überlegen
Ansonsten hat es jeder AN im Kündigungsschutzverfahren in der Hand die Leistungsträgerherausnahme überprüfen zu lassen. Er hat da auch gute Chancen. Wenn ich 30% lese und Leistungszulage höre sieht es nicht schlecht aus.
Verwandte Themen
Leistungsträger werden bei Massenentlassung geschont - würden ihr das den Anderen sagen?
Bei uns sollen viele MA gekündigt werden. Sie sind in Altersgruppen aufgeteilt und in der Gruppe gibt es nochmal die üblichen Punkte (Betriebszugehörigkeit...). Nun sind da noch die "Leistungsträger"
hallo Maiki von sönke - Änderungskündigungen gegen geschützte Personenkreise
Hallo maiki, ich hoffe Du bist noch im Forum Du meinst Sicherlich diesen absatz meiner antwort oder ? :4 Gegenüber dem nach § 15 KSchG bzw. § 103 besonders geschützten Personenkreis ist eine ordentli
EILT !!! Sozialplan und leitende Angestellte
hallo, bei uns im unternehmen wird derzeit ein sozialplan verhandelt. es gibt etwa 10 mitarbeitr, die der arbeitgeber als leitender angestellter definiert hatte, die jedoch in wirklichkeit keine leite
Kündigung eines WA-Mitgliedes im Sozialplan?
Hi@all, ich hoff, ihr könnt mir wiedermal helfen. Ich bin momentan noch, Vorsitzender vom Wirtschaftsausschuss von unser Firma. Nunja, nun muss unser Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen von dem 4 auf
Leistungsträger - muss der AGeber trotzdem die sozialen Gesichtspunkte einhalten?
Der Arbeitgeber hat sich Leistungsträger ausgesucht muß er trotzdem die sozialen Gesichtspunkten einhalten.