Erstellt am 08.06.2007 um 12:00 Uhr von Lotte
Küssi,
m.E. hat der AN keinen Anspruch auf die Hinzuziehung einer neutralen Person, die nicht BRM ist.
Aber es schadet ja nicht, beim AG zu fragen, ob man eine solche Person beteiligen darf.
Erstellt am 08.06.2007 um 12:04 Uhr von Küssi
Hi Lotte,
mein Gefühl sagt mir das auch so... Danke. :)
Dann bin ich mal auf die Antwort der GL gespannt.
Erstellt am 08.06.2007 um 21:24 Uhr von paula
Der AN hat keinen Anspruch darauf eine Dritte Person hinzuzuziehen. Insbesondere für den Anwalt der an einem Aufhebungsgespräch teilnehmen will, ist das hinreichend geklärt.