Erstellt am 24.11.2006 um 19:29 Uhr von wölfchen
Hallo Mike,
habe gerade nur den Basiskommentar vom Bund- Verlag zur Hand, da ist unter RN 4 zum § 107 BertVG einiges zur Abberufung und Berufung von WA- Mitgliedern angeführt. Schau mal nach!
Erstellt am 24.11.2006 um 19:39 Uhr von Kölner
@wölfchen
Rede Du nochmals von Knochen und Hund! Du bist hier auch nicht besser.
@Mike1976
Heisst denn Dein "nachnominieren" ein "zusätzliches Mitglied bestellen" oder "die Zusammensetzung des WA ändern" oder ein ausgeschiedenes WA-Mitglied ersetzen"?
Erstellt am 24.11.2006 um 20:01 Uhr von wölfchen
@ kölner,
Du hast mir mal so schön Copy und Paste erklärt und da wollte ich nicht in den gleichen Fehler verfallen, der damals so gerügt wurde. Wenn Mike den Kommentar nicht hat, kopier ichs ihm gern ins Forum, aber erst nach dem Hundespeziergang ;-)