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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dürfen Kollegen den BR zu Chefgesprächen generell hinzuziehen?

PV
Peter V
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Eine Kollegin hat beim AG um ein Gesprächstermin in einer sehr dringlichen Sache gebeten. Die Kollegin will das Gespräch nur mit einem Zeugen vom BR führen. Der AG hat dem Gesprächstermin zugesagt, will aber keinen BR dabei haben. Was können wir tun?

3.20604

Community-Antworten (4)

H
hans

08.06.2007 um 01:20 Uhr

Beim ArG mal höflich nachfragen, warum nicht. Schliesslich ist der GF ja bereits Zeuge des ArG (dieser ist eine Firma = juristische Person) und der AN immer Beiteiligter, hat also keinen Zeugen. Des weiteren: §84 Abs 1 Satz 2 BetrVG beachten: (1) 1Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. 2Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.

Ansonsten trotzdem mitgehen - wenn er euch (bzw. das BRM) rausschmeißen will sollte der AN auch gehen.

S
sphinx

08.06.2007 um 01:35 Uhr

@ Peter V.

evt. sollte lieber die AN mit dem BR sprechen , anschließend der BR mit dem AG?

LG

A
Anton

08.06.2007 um 07:42 Uhr

Grundsätzlich würde ich sagen immer einen Zeugen dabei haben im günstigsten Fall ist das immer der Betriebsrat! Jeder AN hat das Recht auf Anwesenheit eines Betriebsratmitglieds wenn es um wichtige Gespräche geht und auch sonst

A
Anton

08.06.2007 um 07:44 Uhr

Und vorher mit dem Betriebsrat zu reden sehe ich als selbstverständlich wenn es um wichtige Dinge geht ansonsten schliesse ich mich der Meinung von hans an

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