Erstellt am 07.06.2007 um 23:20 Uhr von hans
Beim ArG mal höflich nachfragen, warum nicht. Schliesslich ist der GF ja bereits Zeuge des ArG (dieser ist eine Firma = juristische Person) und der AN immer Beiteiligter, hat also keinen Zeugen.
Des weiteren: §84 Abs 1 Satz 2 BetrVG beachten:
(1) 1Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. 2Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.
Ansonsten trotzdem mitgehen - wenn er euch (bzw. das BRM) rausschmeißen will sollte der AN auch gehen.
Erstellt am 07.06.2007 um 23:35 Uhr von sphinx
@ Peter V.
evt. sollte lieber die AN mit dem BR sprechen , anschließend der BR mit dem AG?
LG
Erstellt am 08.06.2007 um 05:42 Uhr von Anton
Grundsätzlich würde ich sagen immer einen Zeugen dabei haben im günstigsten Fall ist das immer der Betriebsrat! Jeder AN hat das Recht auf Anwesenheit eines Betriebsratmitglieds wenn es um wichtige Gespräche geht und auch sonst
Erstellt am 08.06.2007 um 05:44 Uhr von Anton
Und vorher mit dem Betriebsrat zu reden sehe ich als selbstverständlich wenn es um wichtige Dinge geht ansonsten schliesse ich mich der Meinung von hans an