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Kündigung eines Lehrlinges?

S
Schnekse
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin lehrling im ersten lehrjahr und bin 17 Jahre alt. meine mutter is sehr krank gewoden da mein derzeitiger arbeitsplatz weiter weg ist schlaf i dort und ich bin selten daheim kann i deswegen kündigen dass i mehr zeit mit meiner mutter verbring??? Bitte um antwort

10.195032

Community-Antworten (32)

K
Konrad

07.06.2007 um 20:11 Uhr

Hallo Schnekse Eine Ausbildung ist für junge Menschen wichtig, deshalb gleich den Lehrvertrag kündigen ist gut zu überlegen. Natürlich könntest du den Vertrag kündigen, wie die Fristen sind steht im Lehrvertrag,

Aber zuvor würde ich mit dem Ausbilder/Lehrmeister deine persönliche Lage erklären, dass du deine kranke Mutter pflegen mußt, vielleicht ergibt sich da eine Lösung, dass der Ausbildungsvertrag eine weile ruhen lassen könntest.

M
Mona-Lisa

07.06.2007 um 20:19 Uhr

@Konrad, mit 17 seinen Lehrvertrag kündigen? Da hat wohl der/die Erziehungsberechtigte noch ein Wörtchen mitzureden...

@Schnekse, das mit deiner Mutter tut mir leid, aber versuch doch, vielleicht mit Hilfe von Verwandten und Freunden, eine andere Lösung zu finden....

W
Waschbär

07.06.2007 um 20:49 Uhr

Schnekse,

mit 17 brauchst Du doch noch einen Erzeihungsberechtigten ! Das weis auch dein Ausbilder .

Habt ihr an der Berufsschuhle keinen Vertrauenslehrer ?

keiner schmeisst dich raus, ausser dein Ausbildungsziel ist mega in gefahr und selbst dann ist da noch jede menge zu beachten

Komischer fred , etwas Troll lastig und leider nicht sehr unterhaltsamm . Ist ja fast wie eine Frage Aus der Ausbilder Eignungsprüfung ?!

BT
betriebliche trübung

07.06.2007 um 20:53 Uhr

sprech die krankenkasse deiner mutter an und bitte um hilfe.

deinen ausbildungsplatz zu kündigen wäre eine ganz schlechte idee und sollte von dir nur erwogen werden, wenn du von außen keinerlei hilfe bekommst.

W
Waschbär

07.06.2007 um 21:07 Uhr

betriebliche trübung

Zitat:"sprech die krankenkasse deiner mutter an und bitte um hilfe." .....

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K
Kölner

07.06.2007 um 21:17 Uhr

@Mona-Lisa Dürfte ich Deinen Blick auf § 113 BGB lenken? Dann wirst Du feststellen, dass Schnekse sehr wohl selbständig kündigen kann...

BT
betriebliche trübung

07.06.2007 um 21:19 Uhr

die krankenkasse kann ggf. eine möglichkeit finden, dass nicht der sohn die hauptsorge um seine mutter übernehmen muss.

W
Waschbär

07.06.2007 um 21:32 Uhr

betriebliche trübung,

Lach .... Die Krankenkasse ein Ort, an dem Hilfe dir geboten wird ??????

Kölner, bring den Jungen noch auf gedanken ....

Hannes G, Innerliche Kündigung ... mhhhh auch nicht schlecht , allerdings dann ohne Abfindung ??? Troll dich !

M
Mona-Lisa

07.06.2007 um 21:40 Uhr

@Kölner, wenn, ja wenn..... dürfte aber nicht der Normalfall sein!

S
sphinx

07.06.2007 um 21:48 Uhr

@ Schnekse,

ich denke ja, dass du ein (nettes) Mädchen bist :-)

Wie auch immer...

Prüfe bitte mit Hilfe des Arztes und der Krankenkasse, ob deine Mutter Behandlungspflege durch einen ambulanten Dienst benötigt oder gar eine Einstufung in die Pflegestufe.

Es muss gelingen, dass deiner Mutter geholfen wird und du deine Ausbildung dennoch schaffst.

Viel Glück :-)

W
Waschbär

07.06.2007 um 21:56 Uhr

sphinx,

.... Was hilft eine Ambulante Versorgung, bei 24 Std Pflege ....

K
Kölner

07.06.2007 um 21:57 Uhr

@Mona-Lisa Ist aber der Normalfall...

S
sphinx

07.06.2007 um 22:00 Uhr

@ Herr Waschbär,

wo bitte lesen Sie, dass dort eine 24 h Versorgung sein muss?

herz

LG

M
Mona-Lisa

07.06.2007 um 22:42 Uhr

@Kölner, man lernt, zum Teufel nochmal eben nie aus!

P
Peanuts

07.06.2007 um 23:44 Uhr

Dürfte ich Deinen Blick auf § 113 BGB lenken?

Liegt eine Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters vor? Wenn nicht, wirst Du feststellen, dass Schnekse sehr wohl nicht selbständig kündigen kann...

K
Kölner

07.06.2007 um 23:46 Uhr

@peanuts Doch, KollegIN peanuts.

M
Mona-Lisa

07.06.2007 um 23:53 Uhr

@peanuts, tschja.... scheint doch wohl so zu sein... Wenn der Erziehungsberechtigte mit der Unterschrift unter dem Auszubildendenvertrag die Aufnahme von "Arbeit" erlaubt, wird dem AZUBI gleichzeitig das Recht, selbstständig zu kündigen, automatisch mitgegeben! Das musste ich mir auch erst mal reinziehen...

...."Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst oder in Arbeit zu treten..."

K
Kölner

07.06.2007 um 23:55 Uhr

@Mona-Lisa Frau peanuts behauptet zwar noch das Gegenteil, ist aber noch nicht mit dem Beweis um die Ecke gekommen...

M
Mona-Lisa

08.06.2007 um 00:00 Uhr

@Kölner, ein bisschen Zeit sollte man peanuts schon lassen, ich hab's auch zweimal lesen müssen!

...und wer weiss, vielleicht sucht das Erdnüsschen ja nach dem Beweis "um die Ecke"....

P
Peanuts

08.06.2007 um 00:15 Uhr

§ 113 BGB erstreckt sich nicht auf den Abschluss von Ausbildungsverträgen.

M
Mona-Lisa

08.06.2007 um 00:16 Uhr

@peanuts, ist aber wohl Voraussetzung... ;-))

P
Peanuts

08.06.2007 um 00:27 Uhr

würde mal richtig und zu Ende denken!

Kündigt der minderjährige Auszubildende, so benötigt er die vorherige Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

K
Kölner

08.06.2007 um 00:44 Uhr

@peanuts Ich mag mich nicht mit Dir streiten. Du bist halt eine Frau. Komm sage schon: Du meinst § 113 BGB sei gemäß BBiG nicht anwendbar?

L
Lotte

08.06.2007 um 01:48 Uhr

@all, peanuts hat Recht und Kölner ist mit 64347 auch auf der richtigen Fährte "Die Bestimmung des § 113 BGB regelt die Ermächtigungen welche alle Dienst- und Arbeitsverhältnisse, auch solche welche eine selbständige Tätigkeit zum Gegenstand haben. Von der Ermächtigung werden alle verkehrsüblichen Vereinbarungen und Geschäfte umfaßt (BAG, Urt.v.08.06.1999-3 AZR 71/98). Die Regelung ist auch auf Werkverträge anzuwenden, ein Berufsausbildungsverhältnis fällt allerdings nicht darunter da hier der Ausbildungszweck überwiegt (§ 1 II BerBiG). Auf öffentlich rechtliche Dienstverhältnisse findet § 113 BGB entsprechende Anwendung (z.B. Dienst als Zeitsoldat)." zu finden unter: http://www.recht-in.de/kommentare/ges.kommentarzeigen.php?gesetz_id=48&k_id=4

P
Peanuts

08.06.2007 um 02:31 Uhr

Dürfte ich den Blick jetzt auf §111 BGB lenken? Dann werdet Ihr feststellen, ...

S
sphinx

08.06.2007 um 03:04 Uhr

@ Peanuts,

es ist ja in Ordnung, dass du Denkprozesse anregen möchtest.

Dennoch möchte ich dich bitten, deine Hinweise etwas freundlicher und ausführlicher darzustellen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Kündigung eines Ausbildungsvertrags ein einseitiges Rechtsgeschäft und deshalb für eine Minderjährige nicht möglich?

W
Waschbär

08.06.2007 um 11:14 Uhr

sphinx, nur eine 24 std versorgung rechtfertig ein vernbleiben von der Arbeit, bis Professionelle Hilfe vor ort ist :-)

herzschmerz

M
Marlene

08.06.2007 um 11:44 Uhr

Hallo von mir

Die Erkrankung der Mutter müsste für die Beurteilung des Falles verifiziert werden. Handelt es sich um eine letale Erkrankung, die innerhalb weniger Monate zum Tod führt ( Tumor), so ist die Möglichkeit einer Unterbrechung des Azubi-Vertrages zu erwägen. Das heißt, man lässt sich für ein Jahr von der Ausbildung berfreien und steigt nach diesem einen Jahr wieder ein. Das würde eine Verlängerung der Ausbildungszeit bedeuten - hätte jedoch den charmanten Vorteil, dass die Ausbildung gesichert ist.

Handelt es sich dagegen um eine Erkrankung, die eine starke Beeinträchtigung der Mutter bedeutet, aber noch jahrelang andauern kann, dann ist wirklich gut zu überlegen, ob der Ausbildungsplatz gekündigt werden soll. Schließlich geht es ja auch um das eigene Leben, welches dann in berufliche Schwierigkeiten kommen kann.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, einen neuen Ausbilder in der Wohnortnähe zu suchen. Wenn die Situation geschildert wird, sind viele Ausbilder bereit, einen Lehrling im 2. oder 3. Lehrjahr zu übernehmen. Dazu würde ich mich an die Handwerkskammer o. ä. wenden. Diese haben die besten Kontakte zu Ausbildungsstellen.

Alles Gute für Dich

P
Peanuts

08.06.2007 um 15:22 Uhr

es ist ja in Ordnung, dass du Denkprozesse anregen möchtest.

Schön

Dennoch möchte ich dich bitten, deine Hinweise etwas freundlicher und ausführlicher darzustellen.

So wie deine gelöschte Antwort?

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Kündigung eines Ausbildungsvertrags

Jede Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, aber empfangsbedürftig

und deshalb für eine Minderjährige nicht möglich?

64346

K
Kölner

08.06.2007 um 15:25 Uhr

@peanuts Sehr ungewöhnliche Antwort und m.E. immer noch nicht richtig. Kann sie Ihre Meinung denn mal ausführlicher darstellen?

W
Waschbär

08.06.2007 um 15:32 Uhr

o-k, beim Thema Minderjährige halte ich mich raus

S
sphinx

08.06.2007 um 16:01 Uhr

@ Peanuts

"...So wie deine gelöschte Antwort?" grins

Nun, dann sind wir ja schon mal im Gespräch ;-)

Also bitte, ich bin sehr interessiert an deinem Wissen, bin allerdings blond :-)

LG

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