Eingruppierung - Gilt der BAT oder gilt er nicht?
Hallo, wir sind ein freier Träger. Die Bezahlung erfolgt in Anlehnung an BAT. Die Geschäftsleitung hat nun mitgeteilt die Altersstufenanpassung nur bis zum 35. Lebensjahr zu zahlen. Auch werden bei manchen neuen Kolleginnen der Verheiratetenzuschlag und der Kinderzuschlag nicht mehr gezahlt. Sind diese Regelungen ohne die Zustimmung des Betriebsrates rechtens? Gilt der BAT oder gilt er nicht? Vielen Dank Taikodo
Community-Antworten (2)
07.06.2007 um 16:36 Uhr
Taikodo, ist die Anlehnung an den BAT im AV verankert?
07.06.2007 um 19:29 Uhr
@Taikodo Da hat ein BR nix mit zu tun! Individualrecht!
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