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Chemie Altersfreitzeit

M
MAersatz
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen. Wir haben eine BV wo festgehalten ist,das der Anspruch von der Wöchentlichen 2,5 St Arbeitszeitverkürzung zu einem Tag, alle 3 Wochen geregelt ist. Eine Vereinbarung regelt welche Tage die sind. Diese will der AG kündigen. Muss der AG mit dem BR eine neue BV vereinbaren??? Schon mal Danke für eure Hilfe (Antworten) Gruß

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Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

07.02.2019 um 15:46 Uhr

Hast du dir einmal den § 2a des Tarifvertrages durchgelesen? Er kann steht da nicht muss. Somit haben alle Berechtigten nach der Kündigung jeden Mittwoch 2,5 Stunden weniger zu arbeiten. Zitat: "Die Lage der Altersfreizeiten kann zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat unter Beachtung des § 76 Absatz 6 BetrVG vereinbart werden. Vorrangig sollen Altersfreizeiten am Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag gewährt werden.

Ist aus Gründen des Arbeitsablaufs eine Zusammenfassung der Altersfreizeiten zu freien Tagen erforderlich, können sich die Betriebsparteien hierauf einigen.

Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, so fallen die Altersfreizeiten auf den Mittwochnachmittag."

N
nicoline

07.02.2019 um 15:47 Uhr

Muss der AG mit dem BR eine neue BV vereinbaren??? Ja, wenn der BR das will. Paragraph 87 Abs.1 Nr.2 ...... Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Es handelt sich hierbei um eine erzwingbare BV.

N
nicoline

07.02.2019 um 15:50 Uhr

Uuuuups, den TV hab ich nicht gelesen ?, vergiß meine Antwort.

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