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Zustimmung des Betriebsrats - muß der örtliche BR dem Zugang der neuen Mitarbeiter (Umstrukturierung) zustimmen?

S
stern
Jan 2018 bearbeitet

guten morgen,

habe mal wieder eine nicht ganz einfache frage. bei uns wird eine geschäftsstelle geschlossen, die mitarbeiter werden auf andere geschäftstellen verteilt. jede g-stelle hat einen eigenen betriebsrat. unsere g-stelle bleibt weiter bestehen, allerdings unter einem neuen konstrukt. unser gbr hat über diese maßnahme verhandelt, und sie abgesegnet. nun meine frage: muß der örtliche br dem zugang der neuen mitarbeiter zustimmen?

lg stern

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Community-Antworten (4)

L
Lotte

07.06.2007 um 14:17 Uhr

stern, m.E. handelt es sich hier um eine Versetzung, nicht um einen Zugang im Sinne einer Einstellung. Frage wäre natürlich: War der GBR zuständig? D.h. hat er den Auftrag durch den BR der G-Stelle bekommen? Hätte der BR der G-Stelle nicht bei den Versetzungen beteiligt werden müssen?

S
stern

07.06.2007 um 21:50 Uhr

@lotte,

der GBR hat den auftrag bekommen, doch wir als br haben den 50/2 eingereicht. über die neue aufteilung haben sie uns angehört, über die versetzung in unsere filiale wollen sie selbstherrlich entscheiden. gibt es eine möglichkeit sich als örtlicher br dagegen zu wehren?

lg stern

K
Kölner

07.06.2007 um 21:56 Uhr

@stern Wehren! Und Chancen habt Ihr allemal... ...demnächst macht Ihr einen Entscheidungsvorbehalt.

BT
betriebliche trübung

07.06.2007 um 21:59 Uhr

ich glaube kaum, dass ihr mit dem 50/2 eure rechte nach § 99 auf den gbr übertragen habt. prüfe den beschluss zur übertragung.

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