BV Hundehaltung
Hallo zusammen, unser Arbeitgeber wollte ein absolutes Hundeverbot im Büro aussprechen, obwohl Hunde seit mindestens 10 Jahren hier geduldet wurden. Bis jetzt hat das jeder mit seinen direkten Vorgesetzten abgestimmt. Wir konnten uns jetzt darauf einigen, dass wir hierzu eine BV abschließen. Hat hier irgendjemand schon eine BV Hunde im Büro abgeschlossen? Vielen Dank schon mal!
Community-Antworten (10)
12.08.2024 um 10:43 Uhr
Was will der BR ? Was will der Arbeitgeber? Man kann nicht eine BV einfach so übernehmen.
12.08.2024 um 11:31 Uhr
Was wollen die Mitarbeiter wäre auch noch eine Frage. Habt ihr Allergiker am Arbeitsplatz? Oder Kolleginnen und Kollegen die Angst vor Hunde haben? Was wollt ihr in dieser BV regeln? Großraumbüros oder Einzelbüros? Fragen über Fragen. Ich wäre da sehr vorsichtig als BR so eine BV abzuschliessen. Bsp. In der BV steht, dass Hunde erlaubt sind und dann kommt jemand der Allergisch auf Hundehaare ist. Was passiert dann?
12.08.2024 um 13:01 Uhr
Der Arbeitgeber möchte einige Regeln festlegen, damit man Hunde mitbringen kann. Das sehen wir ja genauso. Und dass ich eine BV nicht 1:1 übernehmen kann, und das auch gar nicht will, ist mir auch klar. Ich hatte gehofft, dass wir hier vielleicht einige Anregungen erhalten. Man muss leider Mitglied werden beim Bundesverband für Bürohunde, um da Unterstützung zu erhalten. Und das möchte ich als Privatperson nun doch nicht. Deshalb meine Frage hier im Forum, ob jemand hier Erfahrung hat.
12.08.2024 um 13:46 Uhr
Hallo Wobbel65. Hast du hier die Frage als Mitarbeiter oder als Betriebsrat gestellt? Wieso sollst du als Privatperson oder als BR dich nicht an den Bundesverband für Bürohunde (wusste gar nicht das es so etwas gibt) wenden? Du glaubts gar nicht wo ich als BR schon überall angerufen habe. Bisher habe ich auch nur positive Rückmeldungen erhalten. Also, trau dich und frag dort mal nach.
12.08.2024 um 14:42 Uhr
Ich frage als Betriebsrat und Du hast recht, Fragen kostet nichts und ich versuche es einfach mal. Und nur mal so nebenbei, bei uns im Büro werden Hunde schon ewig geduldet, von uns als BR aus hätten wir das Thema nie aufgebracht, bis jetzt haben die Mitarbeiter das immer mit ihren direkten Vorgesetzten abgesprochen. Und es gab auch nie Probleme. Es gibt Mitarbeiter, die haben sich erst nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten einen Hund angeschafft, und darauf angewiesen sind, diesen mitzubringen. Jetzt hat sich jemand beschwert und deshalb wollte unser GF Hundehaltung komplett verbieten. Dagegen haben wir uns als BR gewehrt, das Hundeverbot konnten wir abwenden, aber jetzt müssen halt Regeln aufgestellt werden.
12.08.2024 um 14:56 Uhr
überlegt doch mal im Gremium was euch und den Hundehaltern wichtig ist und schreibt das auf. Genauso müsst ihr überlegen wie Ihr MA schützt die allergisch sind oder Angst vor den Wauzis haben. Ihr müsst beide Seiten abdecken können. Dann verlangt ihr vom AG dass er euch sagt was ihm wichtig ist und daraus "bastelt" ihr eine BV.
12.08.2024 um 14:59 Uhr
MUSTERVERTRAG FÜR BÜROHUNDE
zwischen
[Name des Arbeitgebers]
im Folgenden “Arbeitgeber” genannt – und
[Name des Hundebesitzers]
im Folgenden “Hundebesitzer” genannt – §1 Definition des Bürohundes Der Hund des Hundebesitzers ist ein [Rasse/Mischung], [Geburtsdatum], [kastriert/sterilisiert] und hat die erforderlichen Impfungen.
§2 Aufgaben und Pflichten des Hundebesitzers Der Hundebesitzer hat folgende Aufgaben und Pflichten:
Fütterung des Hundes Auslauf und Beschäftigung des Hundes Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund Sauberhaltung und Pflege des Hundes §3 Verhalten des Hundes im Büro Der Hundebesitzer verpflichtet sich, dass der Hund im Büro folgende Verhaltensregeln einhält:
Keine Zerstörung von Gegenständen Kein Hochspringen an Mitarbeitern §4 Arbeitsabläufe Der Hundebesitzer verpflichtet sich, dass der Hund folgende Arbeitsabläufe nicht stört:
Kein Unterbrechen von Meetings Kein Zerknabbern wichtiger Dokumente §5 Haftungsfragen Für alle Schäden, die der Hund im Büro verursacht, haftet ausschließlich der Hundebesitzer.
§6 Kündigung Der Vertrag kann aus wichtigem Grund durch jede der Vertragsparteien fristlos gekündigt werden, z.B. bei wiederholten Verstößen gegen den Vertrag oder unvorhergesehenen Veränderungen im Büroablauf
12.08.2024 um 15:11 Uhr
Ich würde "wichtiger Grund" definieren.
Canophobie ist ein Grund, den ich irgendwie mit einarbeiten würde.
12.08.2024 um 19:40 Uhr
Zu §4 - Das Zerknabbern unwichtiger Dokumente ist mit Leckerchen zu belohnen, weil die Datenschutztonne seltener geleert werden muss.
13.08.2024 um 09:42 Uhr
Gabriel dann brauchen die irgendwann überhaupt keine Tonne mehr wenn das belohnt wird..lol... ich fand das auch komisch in der BV aber die war so im Netz veröffentlicht. Sollte ja auch nur ein Vorschlag sein wie eine BV aussehen KÖNNTE