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Krankmeldung/Abmahnung?

K
kiesmen
Jan 2018 bearbeitet

Hab gleich mehrere fragen an euch da es im Betriebsrat dazu die unterschiedlichsten meinungen gibt bzw. behauptet werden

  1. Ich bin derzeit massiv in finanziellen Schwierigkeiten und konnte daher meine Krankmeldung nicht rechtzeitig vorlegen. Da ich wirklich jeden cent umdrehen muss ohne weitere Schulden zu verursachen um mich bis zur nächsten Lohnzahlung über Wasser zu halten. Ich hab mich zum einen beim arbeitgeber auch nur per email, vor Arbeitsbeginn Krankmelden können. Nach dem dritten krankheitstag habe ich dem Arbeitger auch mitgeteilt das ich die Krankmeldung noch nachreichen werde. Nun soll ich wohl deswegen eine Abmahnung erhalten?!!

  2. Ist eine Abmahnung ohne vorher den Betriebsrat zu informieren auch gültig.

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Community-Antworten (7)

FB
Frank B

06.06.2007 um 08:12 Uhr

zu2. Ja, der Betriebsrat hat mit der Abmahnung nichts zu tun.

zu1. In meinen Augen sind es nur vorgeschobene Gründe, von wegen kein Geld. 50 cent für eine Briefmarke sollte man schon haben und ein Kuvert kostet auch nicht die Welt um den Krankenschein zum Arbeitgeber zu schicken.

G
Gevatter

06.06.2007 um 09:14 Uhr

Du kannst und solltest auch den BR in dieser Angelegenheit hinzuziehen, aber die Abmahnung ist gerechtfertigt, da Du eindeutig gegen deine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hast. Abmelden per e-mail ist unzulässig. Beim nächsten Mal würde ich dringend anraten, die Vorschriften streng einzuhalten, sonst mußt Du mit Kündigung rechnen.

G
gofo

06.06.2007 um 13:14 Uhr

zu 1. Entschuldigung, aber der Hinweis auf die finanziellen Schwierigkeiten als Begründung für die nicht bzw. zu spät erfolgte Krankmeldung meinst Du doch nicht wirklich ernst, oder? Wenn doch, ist die eMail-Nutzung und die zugehörige Internet-Anbindung bei Dir kostenlos? Hast Du kein Telefon? Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dem Arbeitgeber unverzüglich zuzusenden... Zur genauen Recherche Deiner Nachweispflicht empfehle ich das Studium des Gesetzes über die Zahlung des Arbeitsentgeltes an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz oder EFZG), hier § 5: Anzeige- und Nachweispflichten. zu 2. Abmahnungen sind nicht mitbestimmungspflichtig, es sei denn, es existiert eine entsprechende Betriebsvereinbarung...

K
kiesmen

06.06.2007 um 17:53 Uhr

Zum einen ist es tatsächlich so das ich mir momentan überlegen muss wie ich die nächste Woche was zum essen kaufe kann. Als CallAgent in einem Callcenter verdient mann nicht viel. Selbst Zeitarbeitnehmer kommen da wohl je nach dem wo man eingesetzt wird besser weg. ich kann doch nicht gezwunegn werden Schulden zu verursachen die ich ja momentan bereits schon habe. z.B. Telefonrechnung konnte ich nicht mehr zahlen. Der Internetanschluss ist vom konto ja auch noch abgegangen. Außerdem ging ich davon aus das erst ab dem 3 Werktag ein Krankmeldung vorliegen muss. Ist doch vom Gesetzgeber so auch geregelt, ausser im Arbeitsvertrag ist was anderes geregelt. Mit der Abmahnung ok sehe ich ja noch ein das ich dabei selber schuld bin. wobei ich dazu sagen muss für 50 cent kann ich mir schon ein Brot kaufen.

Wäre schon angebracht in so einem Forum doch sachlich zu bleiben, das kann hier wohl nich jeder. Kann dazu nur eins sagen ihr könnt doch dann sehr froh sein das ihr nicht mit solchen finanziellen Probleme zu kämpfen habt. Gratuliere

Schon schade das bei solchen fragen man noch nicht mal ernst genommen wird. Wenn ich irgendwelche Geschichten erzählen möchte dann wäre ich Schriftsteller geworden.

Grüße an allle

K
Kölner

06.06.2007 um 18:33 Uhr

@kiesmen Ein offenes Wort (und tatsächlich weiss ich, wovon ich spreche!): Wenn sich jemand an ein BR-Forum (!) wendet, in erschlagender Art und Weise Gründe für seine Unzulänglichkeit darlegt, der muss mit Gegenwind rechnen. Wenn es aber so dramatisch ist, wie Du sagst, dann wäre Dir dringend eine Schuldenberatung empfohlen und - je nachdem - die Lektüre von § 850c ff. ZPO. Ganz sachlich meine Antwort: Raus aus dem Jammertal und in Aktion geraten - sonst stimmt der Satz, dass "man selbst an seinem Leid Schuld ist"!

K
kiesmen

06.06.2007 um 19:41 Uhr

Ja bis auf ein Kredit hab ja keine, aber ich hab auch eben wie gesagt keine lust weitere zu produzieren. Sei es Privat noch über ein Kreditinstitut. Weil sonst bin ich ja soweit das ich eine Schuldenberatung benötige. Aber danke für dein offenes Wort nur kaufen kann man sich auch nix davon. Muss nich Wörtlich genommen werden. Nur die Unterschwelige Art und die Voreingenommenheit (Vorurteile) die wohl der ein oder andere an den Tag legt, lässt doch gar keine Objektivität mehr zu. Nicht vergessen in erster Linie hat der BR die Arbeitnehmer zu vertreten, nicht zu treten, das machen Arbeitgeber denk ich in diesem Land mehr als Genug und bereichern sich dabei. Es gibt natürlich auch die Ansicht mit einer guten Laune gewisse Misstände ändern zu können. In dieser Spaßgesellschaft wird dies zwar ständig propagiert so lang man daran verdienen kann. Gesunde skepsis ist ja kein verbrechen. Aber das hat ja alles nichts mit meinen fragen zu tun. Leider auch der letzte gute Rat erläutert nicht den Sachverhalt der oberen 2 fragen. Kann den jemand nun mir mit angabe gewisser Gesetzestexte dazu mal ne klare aussage treffen ohne Vorurteile oder persönlichen meinungen. Das hilft dann auch denen die sich in der selben Situtaion befinden vielleicht eher weiter.

In diesem sinne grüße von der Front

D
Dame

06.06.2007 um 20:03 Uhr

Hallo kiesmen Fakt ist, dass du einen Fehler gemacht hast. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muß, wenn sie länger als drei Kalendertage dauert, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorgelegt werden. EntgeldfortzahlungsG § 5 Satz 1 u. 2. Du hättest also dafür sorgen müßen, dass diese rechtzeitig dort ankommt evtuell durch Arbeitskollegen, Freund/in etc. Also nimm die Abmahnung stillschweigend hin und laß dir nichts mehr zu schulden kommen. Der BR hat wirklich nichts mit dieser zu tun, wie oben schon beschrieben. Gruß, Dame

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