Erstellt am 06.02.2019 um 17:36 Uhr von celestro
Der BR hat darüber zu wachen, das die Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Eine Erhöhung der Stundenzahl gegenüber der BV ist gar nicht statthaft. Wie genau mit den Stunden umgegangen wird (abfeiern / auszahlen etc.) sollte eigentlich in der BV geregelt sein.
Erstellt am 06.02.2019 um 17:38 Uhr von Pjöööng
Zitat (Kolnati):
"Diese besagt das man von 75 bis 100 Stunden frei darüber verfügen kann. Verstehe ich so das man sich dann entweder 25 Stunden auszahlen lässt oder sie Frei nimmt."
Ich verstehe diese Regelung ehrlich gesagt, so wie Du sie hier beschreibst, überhaupt nicht. Man müsste schon die komplette Regelung im Wortlaut kennen um beurteilen zu können was dort geregelt ist. Dann könnte man auch beurteilen ob die einzelvertraglichen Vereinbarungen zulässig waren oder nicht. Dann müsste man ggf. noch wissen wie die Absprachen zwischen den Kollegen und dem Arbeitgeber gelautet haben und dann könnte man vielleicht beurteilen, ob der Arbeitgeber hier korrekt gehandelt hat.
Erstellt am 07.02.2019 um 05:14 Uhr von Neagen
Geht die Firma insolvent sind die Stunden möglicherweise alle futsch. Im Seminar hat man uns angeraten, 100 max. 120 Stunden ansammeln, in der BV zu vereinbaren.
Erstellt am 07.02.2019 um 20:23 Uhr von Adalhelm
Mich würde interessieren in welchem Zeitraum die über 200h aufgebaut wurden?
Warum hat der BR da nicht eingegriffen zum wohle der AN. Die scheinen sich da ja wund zu arbeiten?. Wurde das Arbeitszeitgesetz den beachten?
Erstellt am 07.02.2019 um 21:14 Uhr von Kolnati
Danke für eure Antworten.
Die BV besagt eindeutig Max.100 Stunden. Unteranderem besagt sie, dass der AN ab 75 Stunden frei verfügen kann,Freizeit oder Geld.
Einhaltung des Arbeitszeitgesetz ist bei uns gegeben wer zu viele Stunden macht muss Frei machen.
Jedoch haben sich die Stunden sukzessive über Jahere angesammelt bzw. haben die Leute beim AG für größere Arbeitszeitkonten angefragt. Dem wurde bisher auch immer stattgegeben.Fing wohl mit 125 Stunden an und ging immer weiter bis zu den besagten 200 Stunden.
Den AG kann ich verstehen da wir ein Stark schwankende Auftragslage haben kann er sein Risiko minimieren. Von Maschinenausfällen ganz zu schweigen, die wir auch über unser Arbeitszeitkonto abfangen.
In der BV ist nirgendwo geschrieben das Einzelvereinbarungen möglich sind.
Erstellt am 08.02.2019 um 09:39 Uhr von celestro
"Von Maschinenausfällen ganz zu schweigen, die wir auch über unser Arbeitszeitkonto abfangen."
Du meinst, die AN gehen dann früher nach Hause? Oder das dann länger gearbeitet wird?
Erstellt am 08.02.2019 um 09:41 Uhr von Pjöööng
Ich verstehe diese Regelung ehrlich gesagt, so wie Du sie hier beschreibst, überhaupt nicht. Man müsste schon die komplette Regelung im Wortlaut kennen um beurteilen zu können was dort geregelt ist. Dann könnte man auch beurteilen ob die einzelvertraglichen Vereinbarungen zulässig waren oder nicht. Dann müsste man ggf. noch wissen wie die Absprachen zwischen den Kollegen und dem Arbeitgeber gelautet haben und dann könnte man vielleicht beurteilen, ob der Arbeitgeber hier korrekt gehandelt hat.