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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BetrVG, Besprechung mit dem Arbeitgeber, Verbindlichkeit der Sitzungsniederschriften

B
betriebsratten
Nov 2016 bearbeitet

Liebe KollegInnen, ich suche den § des BetrVG in dem die regelmässigen Gespräche mit dem Arbeitgeber beschrieben werden , und wie man erreicht dass die Sitzungsniederschriften verbindlich werden....da gabs irgendwas in der Kommentierung, aber ich finds nicht

Danke vorab!!!!! BR

5.55505

Community-Antworten (5)

K
Kölner

05.06.2007 um 18:43 Uhr

@betriebsratten Hä? Muss ja nicht! Der BR fertigt seine Niederschrift an und fertig. Wenn der AG muckt bekommt er noch nicht einmal mehr eine Kopie!

S
Spartacus

05.06.2007 um 20:48 Uhr

@ betriebsratten Moin,

du meinst bestimmt den § 74 BetrVG !?

D
deliah

07.06.2007 um 01:48 Uhr

kölner was erzählst du da? §34 Abs2 sagt ganz was anders!

K
Kölner

07.06.2007 um 01:52 Uhr

@deliah Nö. Sagt nichts anderes! ...mir war nicht geläufig, dass das AG/BR-Gespräch eine BR-Sitzung ist!

Darf ich Dir den § 74 BetrVG nebst Kommentaren empfehlen? Vor allem der Unterschied zwischen Besprechung und Sitzung erscheint mir wissens- und lesenswert...

B
betriebsratten

08.06.2007 um 17:41 Uhr

@Kölner....Du liegst genau richtig, herzlichen Dank. Wenn man das monatliche Gespräch im Rahmen einer BR Sitzung laufen lässt kann mans mit dem Protokoll so handhaben, denke ich. Wenn es ein eigenes Gespräch gibt gilt §74.

Schönes Wochenende zusammen

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