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Unordentlichkeit als Begründung?

B
BRMoon
Feb 2019 bearbeitet

In unserem Betrieb arbeitet seit einem Jahr ein externer. Er hatte sich für einen internen Job beworben, (den er in den Jahr gemacht hatte) aber sie haben sich für einen externen Kandidaten entschieden. Wir haben nachgefragt: Die Begründung war Seitens der Personalabteilung:

Unordentlichkeit und Schwierigkeiten beim Erlernen eines neuen Systems, wofür er zuständig war.

Reicht das als Begründung? wenn nicht welche Paragraph triff zu?

Danke im Voraus.

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

06.02.2019 um 15:46 Uhr

Es reicht bereits ein "Anderer Kandidat war geeigneter".

K
krambambuli

06.02.2019 um 15:50 Uhr

".... den er in den Jahr gemacht hatte ...."

Und was macht er jetzt? Wenn er befristet ist, käme § 99Abs 2 Nr. 3BetrVG in Frage.

P
Pjöööng

06.02.2019 um 15:59 Uhr

Ein "externer" ist meines Erachtens nicht "im Betrieb beschäftigt" im Sinne des Gesetzes.

A
Adalhelm

07.02.2019 um 21:31 Uhr

Extern über Leiharbeit oder Selbstständig? (Zweiteres müsste geprüft werden inwiefern dieser Scheinselbstständig ist, wenn er die selben Tätigkeiten wie andere Arbeitskräfte macht.) Natürlich kann es durchaus sein, dass die Arbeit nicht überzeugt hatte und mit der neu besetzten Stelle dieser demnächst entlassen wird.

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