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Zustimmung zur Einstellung - wie ausführlich muss die Begründung einer verweigerten Zustimmung sein?

J
Jonathan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben einer geplanten Neueinstellung nicht zugestimmt. Als Begründung haben wir in der Stellungnahme lediglich geschrieben:

"Der Einstellung von Frau XXX hat der Betriebsrat nicht zugestimmt, weil gegen § 99 Nr. 3 verstoßen wurde".

Mehr nicht. Jetzt machen wir uns Gedanken, ob das als Begründung ausreicht. Hätten wir die Begründung ausführlicher gestalten müssen??? So kann sich vieles dahinter verbirgen.

Gruß, Jonathan

2.76403

Community-Antworten (3)

O
otto

12.01.2006 um 00:00 Uhr

Guten Abend Jonathan, Ihre Bedenken sind völlig berechtigt. Die Gerichte haben x-mal entschieden: Die reine Wiederholung des Gesetzestextes reicht nie aus, um z.B. einen Widerspruch des BR bei einer Einstellung zu begründen. Da muß "Butter bei die Fische", d.h. Sie müssen die allgemeinen gesetzlichen Begriffe mit Inhalten füllen, die auf den Einzelfall zutreffen. Wenn Ihr Arbeitgeber mit dem Fall zum Arbeitsgericht gehen sollte, wird der BR mit seinem "Nein" scheitern. Gruß otto

FB
Frank B.

12.01.2006 um 07:23 Uhr

Es ist sehr interessant, erstmal ablehnen und dann überlegen, ob´s richtig war. Wie otto schon schreibt vor dem Arbeitsgericht hat der AG gute Karten.

J
Jonathan

12.01.2006 um 07:52 Uhr

Ich sag nur: Mist! Wir müssen noch viel lernen. Aber danke für die Info!

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