Zustimmung zur Einstellung - wie ausführlich muss die Begründung einer verweigerten Zustimmung sein?
Hallo,
wir haben einer geplanten Neueinstellung nicht zugestimmt. Als Begründung haben wir in der Stellungnahme lediglich geschrieben:
"Der Einstellung von Frau XXX hat der Betriebsrat nicht zugestimmt, weil gegen § 99 Nr. 3 verstoßen wurde".
Mehr nicht. Jetzt machen wir uns Gedanken, ob das als Begründung ausreicht. Hätten wir die Begründung ausführlicher gestalten müssen??? So kann sich vieles dahinter verbirgen.
Gruß, Jonathan
Community-Antworten (3)
12.01.2006 um 00:00 Uhr
Guten Abend Jonathan, Ihre Bedenken sind völlig berechtigt. Die Gerichte haben x-mal entschieden: Die reine Wiederholung des Gesetzestextes reicht nie aus, um z.B. einen Widerspruch des BR bei einer Einstellung zu begründen. Da muß "Butter bei die Fische", d.h. Sie müssen die allgemeinen gesetzlichen Begriffe mit Inhalten füllen, die auf den Einzelfall zutreffen. Wenn Ihr Arbeitgeber mit dem Fall zum Arbeitsgericht gehen sollte, wird der BR mit seinem "Nein" scheitern. Gruß otto
12.01.2006 um 07:23 Uhr
Es ist sehr interessant, erstmal ablehnen und dann überlegen, ob´s richtig war. Wie otto schon schreibt vor dem Arbeitsgericht hat der AG gute Karten.
12.01.2006 um 07:52 Uhr
Ich sag nur: Mist! Wir müssen noch viel lernen. Aber danke für die Info!
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