Erstellt am 05.06.2007 um 10:23 Uhr von pit47
Hallo Sandra B,
eindeutige und nicht widerrufbare Erklärung gegenüber dem BR zur Amtsniederlegung.
Erstellt am 05.06.2007 um 10:37 Uhr von Sandra B
Und muss in der selben Sitzung eine Neuwahl stattfinden?
Erstellt am 05.06.2007 um 10:43 Uhr von Frank B
Muss nicht, es sollte aber umgehend eine Sitzung mit diesem TOP einberufen werden. Tagesordnung der Sitzung kann nur bei allen anwesenden BRen geändert werden!
Bis zur Neuwahl übernimmt der/die Vorsitzende den Vorsitz, wird aber nicht automatisch Vorsitzende/r.
Erstellt am 05.06.2007 um 14:29 Uhr von Der-Orion
@Frank B
"Bis zur Neuwahl übernimmt der/die Vorsitzende den Vorsitz, wird aber nicht automatisch Vorsitzende/r."
Du meinst bestimmt den /die StellvertreterIn :-). Dann ist es richtig.
Gruß
Der-Orion
Erstellt am 05.06.2007 um 19:29 Uhr von betriebliche trübung
pass auf bei der formulierung, damit du nicht versehentlich von deinem br-amt zurück trittst.