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Schulung für Teilzeitbeschäftigte?

A
Armin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen.

AG ordnet eine Ganz-Tagsschulung (8Std.) für eine Teilzeitkraft an. Sie arbeitet jedoch nur 4 Std. am Tag. Sind die restlichen 4 Std. als Überstunden anzusehen?

Gruß an alle...

4.21905

Community-Antworten (5)

B
BIM

05.06.2007 um 12:31 Uhr

@ Armin Ja, es sind Ü-Stunden, da vom AG angeordnete Schulung, bei freiwillig ausgesuchter Schulung sind es keine Ü-Std. ( ach so, dass ist die Rechtsauskunft der GEW, schriftl. hab ich dazu noch nichts gefunden, schau gleich mal nach) LG, BIM

P
pit47

05.06.2007 um 12:54 Uhr

Hallo Armin, Überstunden für TZ-MA ergeben sich erst dann, wenn die normale tarifliche oder betriebsübliche Wochenarbeitszeit überschritten wird.

D
der-orion

05.06.2007 um 13:33 Uhr

@pit47

...genau!

@Alle Allerdings sind die Stunden zu berechnen und zwar als normale Mehrstunden bzw. als Freizeitausgleich.

Gruß Der Orion

B
BIM

05.06.2007 um 15:34 Uhr

@ der-orion Sag ich doch...

A
Armin

05.06.2007 um 16:04 Uhr

Also vergütete Mehrarbeit, da noch in unserer tariflichen Wochenarbeitszeit.

Vielen Dank an alle und bis denne :-)

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