Schulung für Teilzeitbeschäftigte?
Hallo Kollegen/innen.
AG ordnet eine Ganz-Tagsschulung (8Std.) für eine Teilzeitkraft an. Sie arbeitet jedoch nur 4 Std. am Tag. Sind die restlichen 4 Std. als Überstunden anzusehen?
Gruß an alle...
Community-Antworten (5)
05.06.2007 um 12:31 Uhr
@ Armin Ja, es sind Ü-Stunden, da vom AG angeordnete Schulung, bei freiwillig ausgesuchter Schulung sind es keine Ü-Std. ( ach so, dass ist die Rechtsauskunft der GEW, schriftl. hab ich dazu noch nichts gefunden, schau gleich mal nach) LG, BIM
05.06.2007 um 12:54 Uhr
Hallo Armin, Überstunden für TZ-MA ergeben sich erst dann, wenn die normale tarifliche oder betriebsübliche Wochenarbeitszeit überschritten wird.
05.06.2007 um 13:33 Uhr
@pit47
...genau!
@Alle Allerdings sind die Stunden zu berechnen und zwar als normale Mehrstunden bzw. als Freizeitausgleich.
Gruß Der Orion
05.06.2007 um 15:34 Uhr
@ der-orion Sag ich doch...
05.06.2007 um 16:04 Uhr
Also vergütete Mehrarbeit, da noch in unserer tariflichen Wochenarbeitszeit.
Vielen Dank an alle und bis denne :-)
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