Erstellt am 05.06.2007 um 10:31 Uhr von BIM
@ Armin
Ja, es sind Ü-Stunden, da vom AG angeordnete Schulung, bei freiwillig ausgesuchter Schulung sind es keine Ü-Std. ( ach so, dass ist die Rechtsauskunft der GEW, schriftl. hab ich dazu noch nichts gefunden, schau gleich mal nach)
LG, BIM
Erstellt am 05.06.2007 um 10:54 Uhr von pit47
Hallo Armin,
Überstunden für TZ-MA ergeben sich erst dann, wenn die normale tarifliche oder betriebsübliche Wochenarbeitszeit überschritten wird.
Erstellt am 05.06.2007 um 11:33 Uhr von der-orion
@pit47
...genau!
@Alle
Allerdings sind die Stunden zu berechnen und zwar als normale Mehrstunden bzw. als Freizeitausgleich.
Gruß
Der Orion
Erstellt am 05.06.2007 um 13:34 Uhr von BIM
@ der-orion
Sag ich doch...
Erstellt am 05.06.2007 um 14:04 Uhr von Armin
Also vergütete Mehrarbeit, da noch in unserer tariflichen Wochenarbeitszeit.
Vielen Dank an alle und bis denne :-)