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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Behinderung der Betriebsratsarbeit? Was tun?

B
Bishop
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, nach mehrfacher Anfrage für einen Gesprächstermin wegen Tariferhöhung haben wir noch immer keine Reaktion von der GL erhalten. Auch sonstige Informationen (Urlaubslisten, Überstundenlisten) werden uns von der GL nicht mehr zur Verfügung gestellt. Ohne diese Listen können wir aber nicht kontrollieren ob ein MA über das normale Maß hinaus belastet wird. Kurz: wir werden ignoriert. Nun ist auch noch das EDV-Passwort des stellv. BVS, trotz dessen ausdrücklicher vorheriger Ablehnung, durch seinen Abteilungsleiter "besorgt" worden (Personalbüro???). Daher ist nun der Zugriff auf BR-Dateien und Private Dateien nicht mehr 100% geschützt. Was sollen wir davon halten?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

04.06.2007 um 21:54 Uhr

@Bishop Schon mal an § 23 Abs. 3 BetrVG gedacht? Nur die Androhung, den Weg zum ArbGer. zu beschreiten, wirkt mitunter Wunder!

K
Konrad

04.06.2007 um 23:53 Uhr

@Bishop Nur Androhen reicht nicht immer, gerade bei neuen BR das ganze Beschlußverfahren nach § 23 BetVG mal mit Rechtsbeistand vor Arbeitsgericht durchziehen, das wirkt.

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