Erstellt am 05.02.2019 um 21:25 Uhr von Skorpion68
Hallo,
solange es irgendwelche Betrieblichen belange gibt, ist es Rechtens. Zum Beispiel um zu sehen, ob Ersatz aus einer Abteilung möglich wäre.
Der Hinweis "krank" ist jedoch meiner Meinung nach, nicht erlaubt. Abwesend wäre richtig.
Erstellt am 06.02.2019 um 08:21 Uhr von Kratzbürste
Es ist das Wesen der Mitbestimmung, mit dem AG zu vereinbaren, was sinnvoller Weise wie handhabt wird.
Die Datenschutzgrundverordnung sagt ja auch, dass die Betriebsparteien diesbezüglich Regeln aufstellen zur Datennutzung aufstellen dürfen.
Erstellt am 06.02.2019 um 08:23 Uhr von Erbsenzähler
Im Arbeitszeitgesetz wirst du nichts finden.
Es dürften eigentlich nur die Vorgesetzten zugriff haben.
Ein Tipp: DSGVO