Zeiterfassung, Datenschutz
Hallo Kollegen/innen. Jeder Abteilungsleiter, Produktionsleiter etc. hat eine Berechtigung zur Einsichtnahme auf die Zeiterfassung aller Mitarbeiter der Firma. Mit anderen Worten. Abteilungsleiter aus Abteilung A kann an seinem PC sehen ob Mitarbeiter aus Abteilung B anwesend oder krank ist. Meiner Meinung nach entspricht das nicht der DSGVO. Hat hier jemand Erfahrung. Im Arbzg hab ich nichts eindeutiges gefunden. Bitte keinen langen Texte. Mir reichen die Gesetze. Bücher alle vorhanden.
Community-Antworten (3)
05.02.2019 um 22:25 Uhr
Hallo, solange es irgendwelche Betrieblichen belange gibt, ist es Rechtens. Zum Beispiel um zu sehen, ob Ersatz aus einer Abteilung möglich wäre. Der Hinweis "krank" ist jedoch meiner Meinung nach, nicht erlaubt. Abwesend wäre richtig.
06.02.2019 um 09:21 Uhr
Es ist das Wesen der Mitbestimmung, mit dem AG zu vereinbaren, was sinnvoller Weise wie handhabt wird.
Die Datenschutzgrundverordnung sagt ja auch, dass die Betriebsparteien diesbezüglich Regeln aufstellen zur Datennutzung aufstellen dürfen.
06.02.2019 um 09:23 Uhr
Im Arbeitszeitgesetz wirst du nichts finden. Es dürften eigentlich nur die Vorgesetzten zugriff haben. Ein Tipp: DSGVO
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