Hallo Kollegen/innen. Jeder Abteilungsleiter, Produktionsleiter etc. hat eine Berechtigung zur Einsichtnahme auf die Zeiterfassung aller Mitarbeiter der Firma. Mit anderen Worten. Abteilungsleiter aus Abteilung A kann an seinem PC sehen ob Mitarbeiter aus Abteilung B anwesend oder krank ist. Meiner Meinung nach entspricht das nicht der DSGVO. Hat hier jemand Erfahrung. Im Arbzg hab ich nichts eindeutiges gefunden. Bitte keinen langen Texte. Mir reichen die Gesetze. Bücher alle vorhanden.