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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung für Nichtabmeldung?

H
Hanfried
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe heute eine Abmahnung erhalten,weil ich vor 2 Wochen zur BV-Verhandlung war und die Abmeldung verlorengegangen ist.Was kann ich tun?Habe ich vorm Arbeitsgericht eine Chance?

3.96203

Community-Antworten (3)

K
Kölner

04.06.2007 um 15:17 Uhr

@Hanfried Wie wäre es, nichts zu tun?

FB
Frank B

04.06.2007 um 16:37 Uhr

Die Abmahnung würde ich mir einrahmen. Ich möchte nicht wissen wieviele es davon in Deutschland gibt. ;-)

Genau wie Kölner sagt, nicht aufregen, es reicht wenn du deinem Vorgesetzten es mündlich mitteilst.

M
mistkratzer

04.06.2007 um 16:49 Uhr

hi hanfried,

du solltest wegen so etwas eh nicht vor das arbeitsgericht gehen. diese abmahnung ist rechtlich nicht haltbar (s. Frank B.) und deswegen brauchst du auch nicht auf entfernung aus der personalakte klagen. sollte dieses verhalten des AG allerdings "einreissen" und eventuell methode dahinter stecken, dann kann man mal im monatsgespräch anklingen lassen, daß eventuell eine klage wegen behinderung von BR arbeit im raume stehen könnte... ansonsten sin abmahnungen vorbereitungen zur kündigung. sollte der AG wirklich deswegen eine kündigung aussprechen, dann kannst du dich entspannt und lächelnd zurücklehnen...

gruß, mistkratzer

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