Erstellt am 04.06.2007 um 11:11 Uhr von Andre
Schau mal dort:
http://www.labournet.de/diskussion/arbeitsalltag/allg/agg_bv.pdf
Andre
Erstellt am 04.06.2007 um 11:23 Uhr von Christina
Hallo Andre,
das ist eine gute Frage. Auf die wir selbst noch keine konkrete Antwort haben.
Unser AG ist mit dem Vorschlag gekommen "etwas" wie auch immer geartetes an die Arbeitsverträge zu hängen. Wir dachten nur, der Einfachheit halber geht´s in einem Aufwasch über eine BV. Wenn das der falsche Weg ist, lassen wir uns sehr gerne beraten. Wie wird das denn in anderen Betrieben geregelt?
Erstellt am 04.06.2007 um 13:24 Uhr von Kölner
@Christina
Entschuldigt meine Unwissenheit...aber eine BV wofür??
Erstellt am 04.06.2007 um 13:54 Uhr von Konrad
@christina
Für umfassende Gesetze wie das Allg. Gleichbehandlungsgesetz ist keine BV nötig und auch nicht sinnvoll.
Wichtiger wäre auf dei Einhaltung des AGG zu achten.
Erstellt am 04.06.2007 um 19:34 Uhr von JoK
Hallo christina,
Du schriebst:
> Unser AG ist mit dem Vorschlag gekommen "etwas" wie auch immer geartetes
> an die Arbeitsverträge zu hängen.
Evtl. soll ja auf diesem Wege "nur" der Pflicht nach § 12 Abs. 5 AGG nachgekommen werden:
| (5) 1Dieses Gesetz und § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie Informationen
| über die für die Behandlung von Beschwerden nach § 13 zuständigen Stellen
| sind im Betrieb oder in der Dienststelle bekannt zu machen. 2Die
| Bekanntmachung kann durch Aushang oder Auslegung an geeigneter Stelle
| oder den Einsatz der im Betrieb oder der Dienststelle üblichen Informations- und
| Kommunikationstechnik erfolgen.
Mit kollegialen Gruessen
Joachim