W.A.F. LogoSeminare

Betriebsvereinbarung - nicht an einen Tarifvertrag gebunden

S
silvertruck
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Lotte, danke für die Auskunft aber es ist so das wir nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind. Zudem gibt es noch eine alte Vereinbarung vom alten BR das die Kollegen nach 2 Jahren Übernommen werden. Zum anderen ist es so das die neuen Verträge nur für Neueinsteiger gedacht sind aber natürlich Spesen ect. gezahlt werden. Nur der Stundenlohn fällt weg und dadurch haben die Kollegen weniger Verdienst. Ca.200 € Netto

4.46701

Community-Antworten (1)

L
Lotte

04.06.2007 um 01:08 Uhr

silvertruck, aber eigentlich wird es üblicherweise doch in einen TV geregelt?

Normalerweise kann der BR per Beschlussverfahren die Einhaltung einer BV durch den AG beim ArbG einklagen. In Eurem Fall erscheint mir das etwas haarig, da hier Individualrecht (AV) und Kollektivrecht (BV) auf nicht ganz rechtmäßige Weise verknüpft wurden (m.E.). Aber lasst Euch doch mal von der GEW oder einem RA beraten.

Ihre Antwort