Erstellt am 03.06.2007 um 23:08 Uhr von Lotte
silvertruck,
aber eigentlich wird es üblicherweise doch in einen TV geregelt?
Normalerweise kann der BR per Beschlussverfahren die Einhaltung einer BV durch den AG beim ArbG einklagen. In Eurem Fall erscheint mir das etwas haarig, da hier Individualrecht (AV) und Kollektivrecht (BV) auf nicht ganz rechtmäßige Weise verknüpft wurden (m.E.). Aber lasst Euch doch mal von der GEW oder einem RA beraten.