Muss beim Erstellen einer Betriebsvereinbarung ein Tarifvertrag berücksichtigt werden, auch wenn der Arbeitgeber nicht Tarif gebunden ist ?
Wie verhält es sich bei Mitarbeitern, die Gewerkschaftsmitglied sind, müssen bei ihnen die Regelungen eines Tarifvertrages angewendet werden, auch wenn der Arbeitgeber nicht Tarif gebunden ist und eine Betriebsvereinbarung besteht ?