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Betriebsvereinbarung

S
Silvia
Jan 2018 bearbeitet

Muss beim Erstellen einer Betriebsvereinbarung ein Tarifvertrag berücksichtigt werden, auch wenn der Arbeitgeber nicht Tarif gebunden ist ? Wie verhält es sich bei Mitarbeitern, die Gewerkschaftsmitglied sind, müssen bei ihnen die Regelungen eines Tarifvertrages angewendet werden, auch wenn der Arbeitgeber nicht Tarif gebunden ist und eine Betriebsvereinbarung besteht ?

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Community-Antworten (3)

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Erbsenzähler

30.11.2017 um 08:26 Uhr

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Tarifvertraege.html#tocitem6 Es geht nur bei diesen drei Möglichkeiten. Sonst muss der AG sich nicht an Tarifverträge halten.

M
Meyman

30.11.2017 um 10:17 Uhr

Hallöchen. Das Verhältnis zwischen Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag ist im parag. 77 Abs. 3 Satz 1 klar formuliert. "Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein." Auch im parag. 87. Abs. 1 wird deutlich gemacht. Ein solche Betriebsvereinbarung ist nicht zulässig und unverbindlich .

M
Meyman

30.11.2017 um 10:19 Uhr

Die Paragraphen 77 und 87 beziehen sich auf BetrVG. Sorry

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