Erstellt am 30.11.2017 um 07:26 Uhr von Erbsenzähler
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Tarifvertraege.html#tocitem6
Es geht nur bei diesen drei Möglichkeiten. Sonst muss der AG sich nicht an Tarifverträge halten.
Erstellt am 30.11.2017 um 09:17 Uhr von Meyman
Hallöchen. Das Verhältnis zwischen Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag ist im parag. 77 Abs. 3 Satz 1 klar formuliert. "Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein." Auch im parag. 87. Abs. 1 wird deutlich gemacht. Ein solche Betriebsvereinbarung ist nicht zulässig und unverbindlich .
Erstellt am 30.11.2017 um 09:19 Uhr von Meyman
Die Paragraphen 77 und 87 beziehen sich auf BetrVG. Sorry