Verstoß gegen Betriebsvereinbarung - wer trägt die Kosten für Anwalt und Gericht?
Hallo zusammen.Wir der BR hat mit der GL eine Vereinbarung zwecks Neueinstellungen getroffen,wobei ab Okt.2006 neu eingestellte Kollegen ein Festgehalt bekommen. Kollegen die vor dem Okt.2006 einen Zeitvertrag hatten sollen davon ausgenommen sein und weiter zu alten Bedingungen arbeiten. Stundenlohn ect. Jetzt haben wir bei 5 Kollegen den Fall das die GL sagt entweder Festgehalt oder die Kollegen werden nicht übernommen. Zwei haben schon vor lauter Jobangst unterschrieben. Wir haben der GL schriftlich mitgeteilt das dieses gegen die Betriebsvereinbarung verstößt. Ohne Reaktion. Was können wir dagegen unternehmen und wenn wir vors Arbeitsgericht gehen wer trägt die Kosten für Anwalt und Gericht? Im Vorraus vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (4)
03.06.2007 um 21:37 Uhr
silvertruck, seid Ihr sicher, dass diese Vereinbarung nicht gegen § 77 (3) BetrVG verstößt?
Dazu an dieser Stelle der Däubler in RN 63: "Die Sperrvorschrift des Abs. 3 erstreckt sich auf Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch TV geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden. Unter Arbeitsentgelt ist jede in Geld zahlbare Vergütung und Sachleistung des AG zu verstehen, wie Lohn einschließlich Zulagen und Prämien, Gratifikationen, Deputate oder Gewinnbeteiligungen. Unter sonstigen Arbeitsbedingungen sind alle Arbeitsbedingungen zu verstehen, die Gegenstand tariflicher Inhaltsnormen (vgl. § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG) sein können."
03.06.2007 um 21:38 Uhr
@silvertruck Was hat denn der BR damit zu tun? Was will der BR machen? Nichts! Naja...vielleicht hätte der BR im Vorfeld die Kollegen aufklären können. Aber mehr? Bei einer solchen BV? Mehr ist nicht drin, zumal die Kollegen "freiwillig" (und damit ihren Willen erklärt haben) unterschrieben haben.
03.06.2007 um 22:49 Uhr
Da bin ich auch sehr skeptisch. Und irgendwie ein bißchen verwirrt. Was ist das denn das für eine Vereinbarung ? Lottes Einwand ist absolut berechtigt, möglicherweise ist diese BV gar nicht das Papier wert auf dem sie steht. Und die Aussage von Kölner kann ich auch nur teilen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, daß die Unterzeichnung unter unzulässigen Bedingungen zustande kam, dann ist der Apfel geschält. Aufklärung ist hier das richtige Wort.
Vor kurzem hat ein AG eines uns gut bekannten Einzelhandelsmitbewerber eine nette Sauerei abgezogen. Er hat im Zuge einer Tariferhöhung Vertragsänderungen veranlaßt, die die Mitarbeiter fleißig unterschrieben haben, weil in der Vertragsänderung ein höherer Bruttoarbeitslohn stand. Allerdings war in dem Schriftstück auch eine "Springerklausel" enthalten. Irgendwann kam dann mal ein Kollege auf die Idee beim BR nachzufragen. Danach war die Sache ganz schnell vom Tisch. Aber die unterschrieben haben, sind gekniffen - Stichwort Individualrecht.
04.06.2007 um 08:20 Uhr
Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschliessen, viele Betriebsräte meinen immer noch sie könnten alles zum Wohle ihrer Arbeitnehmer regeln. Nur leider ist das Entgelt davon ausgenommen!!! Siehe §77 Abs.3 BetrVG.
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