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Regelungen aus Arbeitsvertrag - darf die Höhe von Provisionen einfach einseitig vom Arbeitgeber gekündigt und durch neue Regelungen ersetzt werden?

T
Tester123
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, können Arbeitsvertragliche Inhalte über die Höhe von Provisionen einfach einseitig vom Arbeitgeber gekündigt werden und durch neue Regelungen ersetzt werden. Bsp. ein Vertriebsmitarbeiter bekommt 2% Provision auf den erzielten Umsatz. Dem Arbeitgeber wird das zu teuer und er möchte nur noch eine Provision pro neu geworbenen Kunden auszahlen als einmalige Provision. Kann der Arbeitgeber sowas einfach ändern?

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Community-Antworten (2)

W
w-j-l

14.01.2008 um 17:05 Uhr

Interessant. Da verdient sich der AG an den Fähigkeiten eines Vertriebsmitarbeiters plötzlich dumm und dämlich, und plötzlich ist ihm diese hohe Fähigkeit relativ weniger wert. Mal sehen, wie lange ihm dieser fähige Mitarbeiter bleibt, wenn er ihn für die gute Leistung bestraft.

Wenn das ganze im Arbeitsvertrag steht, dann kommt der AG da einseitig nicht ran.

DAH
Der alte Heini

16.01.2008 um 14:58 Uhr

Tester123 genanntes dürfte wohl nur über eine Änderungskündigung möglich sein. Erhalten die Betroffenen die Änderungskündigung, sollte unter Vorbehalt zugestimmt und innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht die entsprechende Klage eingereicht werden. Nach meiner Einschätzung aus der "Ferne", dürfte die Änderungskündigung einer Überprüfung durch das ArbG NICHT standhalten.

Der BR sollte prüfen, ob es nicht möglich ist gem. § 87 Abs.1, Ziffer 11+12 BetrVG den Fuß in die Tür zu bekommen.

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