Mitspracherecht bei Einstellungsstopp?
Hallo zusammen,
der BR hat bei Einstellungen ja ein Wörtchen mitzureden. Wie sieht das denn bei Einstellungsstopp aus?
Konkret: Unsere Assistentin der Marketing-Abtlg. hat gekündigt, weshalb seit dem 01.06. diese Stelle unbesetzt ist. Zum anderen haben wir eine Mitarbeiterin, die im Customer Service arbeiten "darf", bis sie eine Anstellung gefunden hat (Hintergrund: ihr wurde eine Festanstellung versprochen, sie kündigte bei ihrem vorhergehenden AG - und wurde dann bei Arbeitsantritt auf Druck von unserer treusorgenden "Mutter" bei uns gekündigt). Diese Mitarbeiterin hat im Bereich Marketing studiert und wäre prädestiniert für die freigewordene Stelle in der Marketing-Abtlg. Doch vor ca. vier Wochen wurde seitens unserer amerikanischen Muttergesellschaft bis zum 1. August 2007 ein Einstellungsstopp verhängt.
Frage 1: was können wir im konkreten, oben geschilderten Fall tun? Frage 2: muss der BR einen von der Muttergesellschaft verkündeten Einstellungsstopp hinnehmen oder gilt hier das gleiche Informations- und Mitspracherecht wie bei Einstellungen?
Vielen Dank im Voraus KlausF
Community-Antworten (2)
03.06.2007 um 14:44 Uhr
Schaut euch mal § 92 BetrVG an. Danach habt Ihr ein Beratungsrecht.
Ein echtes MBR sehe ich nicht. Der Einstellungsstopp ist ja keine Auswahlrichtlinie. Wenn der AG sagen würde es gibt einen Einstellungsstopp für Externe, dann würde sich ggf. über § 95 BetrVG etwas machen lassen
05.06.2007 um 16:50 Uhr
Hallo Paula,
danke für die Info - so etwas in der Art hatten wir befürchtet.
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