Hallo. Wir haben das Problem, das eine Gewerkschaftssekretärin eine Vereinbarung mit dem AG , zwecks Vertretung im Urlaubs- o. Krankenfall/ finanzieller Ausgleich für den Vertreter, in dem Zeitraum, getroffen hat, die mit unserem Betriebsrat nicht abgesprochen wurde.

Ist dies zulässig? Können wir dagegen vorgehen? Mitbestimmungsrechte sind ja nicht eingehalten.