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Gewerkschaftssekretärin entscheidet über Betriebsrat hinweg.

P
Prinzbubu
Feb 2019 bearbeitet

Hallo. Wir haben das Problem, das eine Gewerkschaftssekretärin eine Vereinbarung mit dem AG , zwecks Vertretung im Urlaubs- o. Krankenfall/ finanzieller Ausgleich für den Vertreter, in dem Zeitraum, getroffen hat, die mit unserem Betriebsrat nicht abgesprochen wurde.

Ist dies zulässig? Können wir dagegen vorgehen? Mitbestimmungsrechte sind ja nicht eingehalten.

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Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

05.02.2019 um 10:21 Uhr

Die Gewerkschaft ist kein Anhängsel des BR, sondern eine eigenständige Organisation, die die Rechtsvertretung ihrer Mitglieder wahrnimmt.

U
UdoWoe

05.02.2019 um 10:32 Uhr

Was ich nicht verstehe, was hat die Gewerkschaftssekretärin abgesprochen? Hat Sie im Namen des BRs OHNE Beschluß mit dem AG eine Vereinbarung getroffen? Mir fehlen dann noch Infos.

N
nicoline

05.02.2019 um 11:27 Uhr

Die Gewerkschaft kann Tarifverträge mit dem AG abschließen. Die dafür erforderlichen Formalitäten sind allerdings nicht ohne. "Vereinbarungen" zwischen Gewerkschaft und AG halte ich für nicht möglich. Habt ihr mal mit der Gew. Sekretärin gesprochen?

P
Pjöööng

05.02.2019 um 14:36 Uhr

Hat irgendwer die Frage verstanden?

N
nicoline

05.02.2019 um 20:38 Uhr

Du nicht?

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