Ausschluß aus dem BR- was denn noch? :o)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir sind ein 7-köpfiger BR und haben einen Maulwurf der Geschäftsführung unter uns. Er plaudert alles aus den Sitzungen aus, so sind Abstimmungsergebnisse nach einigen Minuten nach der Sitzung schon bei der GF, Wortbeiträge wortwörtlich wiedergegeben, usw. Leider können wir ihm das nicht nachweisen. Außerdem kommt er gerne mal gar nicht zur BR-Sitzung ohne sich abzumelden (er will wohl nicht sein Ersatzmitglied geladen wissen, das nicht so linientreu ist) oder er meldet sich ab wegen Krankheit, wenn die Sitzung bereits begonnen hat, ist dann aber noch 45 Minuten im Betrieb (ich muß aber zugeben, daß er wirklich krank aussah ;o)). Er kommt grundsätzlich immer zu spät zur Sitzung, wenn er denn kommt. In den Sitzungen trägt er nichts konstruktives bei, schüttelt immer nur den Kopf und kratzt sich den Kopf, um zu zeigen, wie wenig wir alle Ahnung haben. Daß das keine Pflichtverletzung ist, ist mir klar. Aber dieses Konglumerat ist so nervig und lähmt den BR in seiner Gesamtheit so sehr, daß wir mal was machen müssen.
Und jetzt kommt Ihr: Was kann man in so einem Fall machen?
Community-Antworten (11)
02.06.2007 um 15:02 Uhr
Pfirsichsaft, treff dich doch mal nach Feierabvend mit ihm ! Und Schilderer was ihr von ihm Denkt ! Und auch was passieren könnte wen Er damit nicht schluss macht ! Ggf. lösungen auf zeigen wie er da wieder Raus kommt ohne das er sein Gesicht Verliert oder seine Zähne (he he)
:-) Nur sprechenden Menschen kann gehohfen werden !
Was ist bitte Sanfte Gewalt ? Sado Maso für Warmduscher ? ? Oder ewine nicht so Brutale Art jemanndem zu zeigen das es so überhaupt-nicht-geht ! ??
02.06.2007 um 15:16 Uhr
@ Pfirsichsaft,
"...lähmt den BR in seiner Gesamtheit so sehr..."
ihr gebt diesem Mitglied zu viel Macht.;-)
Ein paar klare Worte zur Disziplin vom BRV und anderen in einer Sitzung und stört euch nicht weiter an dem, was er weitergibt.
Im Gegenteil könnt ihr evt. mal einen " Versuchsballon" ( Nachrichtenente) starten, zur Beweisführung :-)
LG
02.06.2007 um 15:19 Uhr
sphinx,
das ist ja, fast so was wie mobbiung .... da ist verdrügeln ja, dann doch nicht so schlimm ?
02.06.2007 um 16:49 Uhr
@Pfirsichsaft
Was würdet Ihr denn machen wenn der AG käme und würde sagen:
Wir haben da einen AN der plaudert alles aus den vertraulichen Besprechungen aus! So sind Besprechungsergebnisse -auch wenn die Kollegen beschlossen haben das erst einmal für sich zu behalten - einige Minuten nach der Besprechung schon bei dem BR, Wortbeiträge wortwörtlich wiedergegeben, usw. Leider können wir ihm das nicht nachweisen. Außerdem verbummelt er gerne mal Termine seiner Besprechungen oder er meldet sich ab wegen Krankheit, wenn die Besprechung bereits begonnen hat, ist .Er kommt grundsätzlich immer zu spät zu Besprechungen, wenn er denn kommt. In den Besprechungen trägt er nichts konstruktives bei, schüttelt immer nur den Kopf und kratzt sich den Kopf, um zu zeigen, wie wenig wir alle Ahnung haben. Daß dass einzeln betrachtet alles nicht so schlimm ist, ist klar. Aber dieses Konglumerat ist so nervig und lähmt den AG in seiner Gesamtheit so sehr, daß wir mal was machen müssen. Am liebsten wollen wir den AN raus werfen!!!
Meinst Du Euer BR wäre begeistert wenn der AG so auftreten würde? Ich will damit eigentlich nur eines sagen: hier ist es wohl mal nötig, diese BRM mal richtig zu zeigen das ihr das Verhalten nicht duldet und was die nächsten Schritte sind!!!
02.06.2007 um 19:12 Uhr
Kann es sein, dass die Mitglieder des BR zu wenig Selbstvertrauen haben und sich vielleicht ein “Dickeres Fell“ anschaffen sollten??
Ich gehe nicht davon aus, dass die genannten Vorfälle ausreichen sind um ein Verfahren gem. §23 BetrVG zu starten. Aber mit vorbereitenden Maßnahmen könnte der BR ja schon einmal anfangen.
Würde nachstehendes Vorschlagen: Der Betriebsratsvorsitzende nimmt für die nächste stattfindende Betriebsratssitzung folgenden Punkt mit in die Tagesordnung auf:
1.Beratung zum Verhalten des Betriebsratskollegen Max Muster wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten gem. § 23 Abs.1 BetrVG.
2.Anhörung des Betriebsratskollegen Max Muster
3.Beratung zur Anhörung des Kollegen Max Muster
4.Beschlussfassung
Hinweis:
Die Tagesordnungspunkte 1- 4 finden ohne den Kollegen Max Muster statt, da er persönlich betroffen und somit rechtlich verhindert ist. Für den Betroffenen wird das entsprechende Ersatzmitglied an den Tagesordnungspunkten 1- 4 teilnehmen.
Nun kann der Betriebsrat sich ausführlich mit dem Verhalten des Kollegen offiziell beschäftigen ohne dass der Betroffene dabei ist. Wichtig ist, dass in der Tagesordnung der Hinweis auf dem § 23 BetrVG zu finden ist. Somit gilt der Kollege als rechtlich betroffen und der BR hat das recht auf die Teilnahme des entsprechenden Ersatzmitgliedes.
Das Ergebnis dieses Vorgehens sollte sein, dass der Betriebsrat beschließt, den Kollegen abzumahnen. Die Abmahnung sollte der Betriebsrat mit dem von Dir geschilderten Verhalten des Kollegen begründen. Auch solltet der BR in der Abmahnung den Kollegen auffordern sein Verhalten zu ändern, da der Betriebsrat sonst ein Verfahren gem. § 23 Abs.1 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen wird.
Nun ist abzuwarten wie der Kollege reagiert. Ändert sich sein Verhalten nicht würde ich vorschlagen mit noch einmal der gleichen vorgehensweise den Kollegen abzumahnen. Ändert sich nichts, sollte der BR nun konsequent gegen den Kollegen gem. § 23 BertVG vorgehen.
In der Regel ist es so, dass das Geschilderte, hier, das zu spät zu den Sitzungen erscheinen, unentschuldigtes fernbleiben der Sitzungen, sich in der Sitzung krankmelden aber im Betrieb bleiben, in der Häufung schon ein Grund für ein Ausschlussantrag sein kann, wenn dadurch die Funktionsfähigkeit des Betriebsrates erheblich beeinträchtigt wird und das müsste der BR nachweisen. Somit ist die genannte Vorgehensweise nicht nur ein Possenspiel sondern eine ernstzunehmende Vorgehensweise um ein Verfahren nach § 23 Abs.1 BetrVG vorzubereiten.
Ob die dann genannten Vorwürfe in dem Verfahren für ein Ausschluss des Kollegen ausreichend sind, beurteilt letztendlich der Richter.
04.06.2007 um 15:20 Uhr
Ihr Lieben,
das Wochenende über konnte ich keinerlei Antwort absenden. Warum eigentlich?
ich danke Euch für die zahlreichen, sehr konstruktiven Antworten! Mehr schreib ich nun nicht, ist ja vielleicht eh gleich weg :o)
Schöne Grüße und eine gute Woche!
04.06.2007 um 17:48 Uhr
moinsen saft,
wir haben auch n u-boot im gremium. wir machen seitdem auch immer schön lobbyarbeit unter dem rest und hängen ziemlich oft ne ente aus und freuen uns, wenn die beim chef landet. seitdem ist unser bezahlter ganz schön oft verzweifelt :))))
18.09.2012 um 19:08 Uhr
also das vorgehen nach § 23 Abs.1 BetrVG ist doch quatsch- der paragraph gilt nicht für BR interne Sachen
18.09.2012 um 19:14 Uhr
hansemerkur, und weitere 5 Jahre später...
18.09.2012 um 19:35 Uhr
ob dieses brm wiedergewählt wurde?
18.09.2012 um 21:47 Uhr
@blackjack: sprich mal tacheles- aber der § zieht bei der Sachen glaube ich wenig
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