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Stellenabbau während Erziehungsurlaub - was ist mit dem Nachrücker bei Rückkehr des BR-Mitglieds aus dem Erziehungsurlaub?

M
Marion
Jan 2018 bearbeitet

Liebe kollegen, Ich bin BR, befinde mich aber jetzt im Erziehungsurlaub. Es ist ein Nachrücker an meine Stelle getreten. Jetzt geht es meiner Firma leider im Moment sehr schlecht und sie wollen viele Mitarbeiter entlassen.

  1. Kann und darf ich von Zuhause aus den BR unterstützen und mitwirken?
  2. Wenn ich wieder teilzeit einsteigen möchte, bin ich dann wieder auf meiner BR Position oder bleibt der Nachrücker da? Auch wenn ich nur 1 Tag die Woche arbeite?

Vielen lieben Dank für Hilfe, marion

3.23507

Community-Antworten (7)

P
pit47

07.03.2006 um 12:50 Uhr

Hallo Marion, zu 1: Unterstützen kannst Du den BR von zu Hause aus, aber das Mitwirken erfordert das persönliche Erscheinen zu den Sitzungen des BRs. zu 2. Bist Du von Deinem Amt als BRMtgl. zurückgetreten ? Wenn nein, durfte auch kein Nachrücker in den BR einziehen, weil Du auch während der Elternzeit an den Sitzungen des BRs teilnehmen kannst. dieses bekommstg Du auch von Deinem AG mit Fahrzeit bezahlt. Wenn ja, hast Du keinen Anspruch auf einen Sitz im BR.

TF
Tamara Flux

07.03.2006 um 13:43 Uhr

pit,

"muss" denn ein BR Mitglied welches in der Elternzeit ist an den Sitzungen teilnehmen?

Gruß Tami

D
DocPille

07.03.2006 um 13:48 Uhr

zu dem thema gibt es ein schönes Urteil,solltet ihr mal lesen:

http://www.gewerkschaft-big.de/urteilbetriebsrat.htm

TF
Tamara Flux

07.03.2006 um 13:50 Uhr

DocPille,

das Urteil beantwortet aber meine Frage nicht...

BITTE !!!! :-)

Lieber Gruß Tami

P
pit47

07.03.2006 um 14:03 Uhr

Hallo Marion und Tami, Entschuldigung,ich muß meine obige Aussage zurücknehmen. Bei Elternzeit liegt eine Verhinderungsgrund vor und der Nachrücker ist rechtmäßig im BR. Wenn Marion wieder arbeitet, hat sie das Recht im BR zu sitzen.

D
DocPille

07.03.2006 um 14:05 Uhr

ein Betreibsratsmitglied welches sich in Elternzeit befindet ist an der Ausübung seines Amtes zeitweise gehindert. D.H.:er braucht nicht an den Sitzungen teilzunehmen,ein Ersatzmitglied muss her,aber der Sitz im BR bleibt demjenigen.

M
Marion

07.03.2006 um 19:21 Uhr

Vielen Dank, das hilft mir enorm weiter! Das heisst ich kann auch teilzeit arbeiten und bin wieder wie vor 2 Monaten im BR. Leider wird es keine angenehme BR tätigkeit aber ich hoffe den AN helfen zu können.

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