Kündigung trotz Arbeitsunfähigkeit?
Hallo! Eine Kollegin von uns ist seit 6Jahren bei uns im Betrieb. Und bekam jetzt obwohl sie "krank" geschrieben war ihre Kündigung (aus Betrieblichen Gründen). Ist dass rechtens? Wenn ja steht ihr doch eine Abfindung zu, oder??? MfG ein noch unerfahrender Betriebsrat
Community-Antworten (5)
02.06.2007 um 11:03 Uhr
@Pauli1910 Sozialauswahl?
02.06.2007 um 11:17 Uhr
Moin, wenn das nicht rechtens ist sollte der BR der Kündigung widersprechen.
02.06.2007 um 11:22 Uhr
@spartacus, wenn ein Interessen- und Sozialplan existiert, würde sich der Betriebsrat mit einem Widerspruch ja selbst in den Hintern treten!
@Pauli1910, Würdest du dich mal mehr über die "betrieblichen Gründe" auslassen?
02.06.2007 um 11:28 Uhr
@ Mona-Lisa ich gehe mal davon aus das nichts dergleichen existiert ;-)
02.06.2007 um 15:48 Uhr
Hallo Pauli1910 bevor ein Betrieb eine Kündigung aussprechen kann, muss diese erst mal auf dem Tisch des BR liegen um Stellung nehmen zu können. Euer Mitbestimmungsrecht wurde nicht eingehalten und jeder Arbeitsrichter wird diese Kündingung als unwirksam einstufen da ihr keine Möglichkeit hattet die Rechtmäßigkeit zu prüfen und einen Wiederspruch einzulegen.Die Mitarbeiterin soll unbedingt zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen. Und ihr solltet euren AG mal auf seine Pflichten hinweiweisen.
Verwandte Themen
Hammer-Urteil des BAG zur AU'bescheinigung nach einer AG'Kündigung
ÄlterBundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2021 5 AZR 149/21 - Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die nach einer Kündigung genau den Zeitraum der Kündigungsfrist umfasst Entscheidung
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Mitbestimmung oder nicht?
ÄlterZwei Urteile. Nach meinem Verständnis widersprechen sie sich vollkommen. Attest kann bereits vom ersten Krankheitstag an verlangt werden. Um den Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit zu siche
Form der Mitteilung zur Arbeitsunfähigkeit?
ÄlterHallo miteinander , Vieleicht könnt ihr mir ein wenig helfen ? Thema ist die Krankmeldung beim Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit. " Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit ist die aufgrund ein
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
ÄlterBei uns gibt es folgenden Sachverhalt: Der AG verlangt von einem AN die Vorlage der AU ab dem 1. Tag. Unser Tarifvertrag regelt folgendes: 1Im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist d
Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage
ÄlterMoin. Ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitsunfähigkeit, der länger als 3 Tage ist. Die Mitglieder des Gremiums haben unterschiedliche Meinungen darüber und ich bräuchte auch Eure Meinungen dazu. D