Erstellt am 02.06.2007 um 09:03 Uhr von Kölner
@Pauli1910
Sozialauswahl?
Erstellt am 02.06.2007 um 09:17 Uhr von spartacus
Moin,
wenn das nicht rechtens ist sollte der BR der Kündigung widersprechen.
Erstellt am 02.06.2007 um 09:22 Uhr von Mona-Lisa
@spartacus,
wenn ein Interessen- und Sozialplan existiert, würde sich der Betriebsrat mit einem Widerspruch ja selbst in den Hintern treten!
@Pauli1910,
Würdest du dich mal mehr über die "betrieblichen Gründe" auslassen?
Erstellt am 02.06.2007 um 09:28 Uhr von spartacus
@ Mona-Lisa
ich gehe mal davon aus das nichts dergleichen existiert ;-)
Erstellt am 02.06.2007 um 13:48 Uhr von Biggy
Hallo Pauli1910
bevor ein Betrieb eine Kündigung aussprechen kann, muss diese erst mal auf dem Tisch des BR liegen um Stellung nehmen zu können. Euer Mitbestimmungsrecht wurde nicht eingehalten und jeder Arbeitsrichter wird diese Kündingung als unwirksam einstufen da ihr keine Möglichkeit hattet die Rechtmäßigkeit zu prüfen und einen Wiederspruch einzulegen.Die Mitarbeiterin soll unbedingt zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen. Und ihr solltet euren AG mal auf seine Pflichten hinweiweisen.