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JAV Einsicht in Gehälter & Ausschuss §28?

J
Jan-OleS
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

also meine Fragen, sind 2:

  1. Ist ein JAV, ein druch den Betriebsrat gebildeter Ausschuss nach §28 BertVG?
  2. Kann der JAV einsicht in die Gehälter der Auszubildenden verlangen? Wenn ja, nach welchem §???

Danke für die Antwort.

Nähere Informationen stelle ich gerne bei Fragen zur Verfügung.

LG

Jan-Ole

7.71805

Community-Antworten (5)

B
BMW

01.06.2007 um 21:36 Uhr

Hallo , zu Frage 1

http://www.jugendvertretung.info/wahl/

zu Frage 2

wofür soll dies so wichtig sein?

Kann der JAV Einsicht in die Gehälter der Auszubildenden verlangen?

solche Befugnisse hat die JAV nicht zu dem stehen die Ausbildungvergütungen im Vorfeld fest

BMW

J
Jan-OleS

01.06.2007 um 23:42 Uhr

Hallo,

erstmal Danke für die schnelle Antwort, ob ich gestehen muss, dass ich mit deinen Antwortetn nicht ganz glücklich bin.

Ist es als JAV (siehe http://www.jugendvertretung.info/aufgaben/) nicht meine Aufgabe mich um die Überwachung der Einhaltung der zugunsten der Auszubildenden und jugendlichen ArbeitnehmerInnen geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zukümmern?

Wie soll ich dieses tun, wenn ich nicht sehen kann, wieviel die Auszubildenden verdienen. Der Ausbildungsbetrieb muss seinen Auszubildenden ja auch eine angemessende Ausbildungsvergütung leisten. Ist es nicht meine Aufgabe als JAV, dieses zu kontorllieren?

LG Jan-ole

S
Spartacus

02.06.2007 um 11:51 Uhr

Moin Jan-OleS ich sehe das auch so wie du. Wenn ihr aber keine Einsicht bekommt, bitte den Br um die erforderlichen Informationen ( § 70(2) BetrVG)

K
Kölner

02.06.2007 um 12:13 Uhr

@Jan-OleS Einsicht über BR. Ein eigenständiges Einsichtsrecht für die JAV gibt es m.E. gar nicht!

Seid Ihr denn tarifgebunden?

F
frankiboy1986

07.06.2007 um 00:21 Uhr

falls ihr an tarif gebunden seid, hast jeder azubi den durch die HWK festgelegten vergütungssatz, das kannst du je nach lj auch auf deinem ausbildungsvertrag einsehen! seid ihr nicht an tarife gebunden, hält es der AG trotzdem meist so! alleine aus buchhaltärischen gründen ist eine einheitliche entlohnung sinnvoll.

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