Erstellt am 04.02.2019 um 14:51 Uhr von ErikaGrüntal
Sprecht ihn doch einfach mal darauf an.
Spätestes bei der nächsten Betriebsversammlung müsste er auf die Fragen aus der Belegschaft ja Rede und Antwort stehen.
So etwas wie eine "Unterlassungsklage der Belegschaft" gegen einen BRV gibt es nicht.
Erstellt am 04.02.2019 um 15:02 Uhr von Kratzbürste
Aber Abwahl und Neuwahl eines anderen BRV.
Erstellt am 04.02.2019 um 15:08 Uhr von ErikaGrüntal
@Kratzbürste
Abwahl und Neuwahl eines BRV ist aber auch nichts, was eine Belegschaft veranlassen kann.
Die Belegschaft kann nur an den Betriebsrat herantreten und vorschlagen, dass dieser sein Amt des BRV überprüfen sollte.
Zwingen, das sie den alten BRV abwählen und dann neu wälhlen, kann die Belegschaft nicht.
Erstellt am 04.02.2019 um 15:51 Uhr von celestro
man könnte den BRV über ein Verfahren nach § 23 BetrVG aus dem BR entfernen. Die Hürden sind allerdings sehr hoch.
Erstellt am 05.02.2019 um 13:47 Uhr von paula
"Die Hürden sind allerdings sehr hoch."
.... und nach dem was genannt wurde kann man kaum beantworten, ob es für ein solches Verfahren eine Chance gibt.
Was sagt denn das BR-Gremium zu den Vorgängen? Ist es den anderen BRM überhaupt klar, was der BRV hier macht? Ist es nachweisbar, dass er so handelt?