W.A.F. LogoSeminare

Personalplanung nach §92 BetrVG - Mitsprache als BR

H
hardy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen hab da mal ne Frage ,und zwar muß ich irgentwo besonders drauf achten im §92 BetrVG? Unser Chef rückt nur immer mit wagen Zahlen raus nie konkreten Daten.

4.37001

Community-Antworten (1)

H
hans

01.06.2007 um 02:01 Uhr

Hardy, was heißt den "wage"? Das Problem am §92 ist m.E. (andere werden da geteilter Meinung sein?) ist, dass die PP vorliegen muß. Ich als BRM kann dem ArG ja schlecht nachweisen, das er eine PP hat. In diesem Zusammenhang sind die Info's des Wirtschaftsausschuss nach 106 sicher gut geeignet, den Anspruch auf Personalplanungsinformation nach 92 (i.d.R. denn aus diesen Datgen lassen sich sehr wohl die Bedürfnisse des ArG ableiten. Wenn ihr keine WA habt.... Nach §80 Abs 2 Satz 2 habt ihr Anspruch auf die erforderlichen Unterlagen. Und da ihr im §92 Abs 2 ein Recht habt, initiativ zu werden, braucht ihr zur Ausübung dieses Anspruches mindestens die Informationen über die Punkte 1-4 & 6-10 des 106 Abs 3 Zur Not: ArG im vertrauensvollem Monatsgespräch mitteilen, dass dieses auch per Beschlußverfahren durchgesetzt werden könnte....

Ihre Antwort