Erstellt am 30.05.2007 um 18:38 Uhr von Kölner
@deliah
So wie Du es beschreibst, ist das keine anrechenbare Arbeitszeit für BR-Tätigkeit nach § 37. Abs. 2 BetrVG.
Demnach ist das einfach nur nett...
Erstellt am 30.05.2007 um 21:06 Uhr von deliah
hallo kölner, die "beratung" dauerte 1 stunde und wurde ohne wissen des gremiums geführt, der betriebsleiter entdeckte die "beratungsstunde". den schlüssel fürs betriebsratsbüro nahm er aus der schublade eines kollegen.