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Personelle Maßnahmen und Abstimmungsverhalten

U
UKB
Jan 2018 bearbeitet

Mal eine Frage, wegen Unklarheit. Situation: 9 Stimmberechtigte in der Betriebsratssitzung anwesend. Personelle Einzelmaßnahme liegt vor zur Mitbestimmung. Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, keine Nein-Stimme, 8 Enthaltungen.

Ist der Maßnahme nun zugestimmt, oder ist sie abgelehnt?

5.361010

Community-Antworten (10)

B
bigkuddel

30.05.2007 um 13:31 Uhr

Abgelehnt da Enthaltungen als Nein in diesen Fall zählt.§ 33 ...und die Mehrheit dieser BRM ihre Zustimmung gibt.

K
Kölner

30.05.2007 um 13:36 Uhr

@UKB Mir sind diese Anzahl von Enthaltungen aber sehr unsympathisch!

M
Mona-Lisa

30.05.2007 um 13:42 Uhr

@Kölner, die Ursache könnte vielleicht an der Frage liegen, die zur Abstimmung vorlag..... :-))

FB
Frank B

30.05.2007 um 14:03 Uhr

Ist natürlich clever von dem BR!!! ;-)

Jetzt kommt es nur noch auf die Art der personellen Einzelmaßnahme an!

S
stinker

30.05.2007 um 14:29 Uhr

Also ist eine Stimmenthaltung = eine Nein Stimme?

U
UKB

30.05.2007 um 14:34 Uhr

Die Maßnahme ist die Besetzung einer Pflegeleitungsstelle durch den ehemaligen Stellvertreter. Unsympathischer Mensch. Führungs- und Sozialkompetenz gleich 0. Angeblich keine anderen Bewerber aus dem Betrieb. Extern nicht ausgeschreiben gewesen.

M
Mona-Lisa

30.05.2007 um 14:42 Uhr

@UKB, warum dann die Enthaltungen? Der Betriebsrat sollte dazu ganz klar seine Meinung äussern und zwar mit NEIN!

Enthaltungen sind gleichzusetzen mit "keine Meinung!"

Schwaches Verhalten des Betriebsrat's!

K
Kölner

30.05.2007 um 15:12 Uhr

@UKB Völlig unnötige Abstimmung. Ich würde die Ablehnung auch auf gar keinen Fall dem AG zukommen lassen. Der wird vor lauter Lachen anfangen zu weinen.

C
Carl

30.05.2007 um 15:43 Uhr

@ UKB

§99 BetrVG gibt eine Reihe von Gründen vor, die eine Ablehnung einer Einzelmaßnahme begründen. Die Tatsache, dass der Bewerber unsympatisch ist reicht da noch nicht aus. Es müsste schon eine Brücke gebaut werden, dass z.B. Gefahr besteht, dass der Betriebsfrieden in nicht unerheblicherweise gestört wird. Für eine solche Bergündung braucht es dann aber meines Erachtens einen starken BR, da ich davon ausgehehen würde, dass ein AG solche Begründungen anzweifeln wird. Euer Wahlergebnis deutet aber nicht unbedingt auf viel Rückhalt aus dem BR.

Interesannt wäre auch, wie die Stelle gestaltet ist. Wird der Kollege durch die Versetzung zum leitenden Angestellten, ist der BR nicht mehr Mitbestimmungspflichtig, sondern nur Informationspflichtig.

FB
Frank B

31.05.2007 um 09:55 Uhr

Unter den o.g. Vorraussetzungen würde ich mich als BR nicht äussern, was einer Zustimmung nach Ablauf der Anhörungsfrist bedeutet.

siehe Kölner 63436

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