Betriebsübergang - Betriebsvereinbarungen des GBR und der BR?
Betriebsübergang soll kommen nachdem die Kartellbehörde dem Verkauf zugestimmt hat, Es bestehen GBR- Vereinbahrungen mit der alten Unternehmensleitung bleiben diese bestehen? 2. BV des BR in den jeweiligen Häusern bleiben diese bestehen und deren Gültigkeit nach der Übernahme?
Community-Antworten (1)
19.09.2006 um 15:13 Uhr
@Sterni § 613a BGB schon gelesen? Auch mit Kommentierung?
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