Betriebratsneuwahlen - kann Belegschaft BR auflösen?
wie kann die belegschaft vorzeitig den betriebsrat auflösen, für neuwahlen?
Community-Antworten (2)
29.05.2007 um 23:06 Uhr
Hallo Wieland,
ihr könnt mit 1/4 der Belegschaft zum Arbeitsgericht gehen und die Auflösung des BR verlangen,- wenn ihr einen triftigen Grund habt, das kann auch der Arbeitgeber, oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft! Der Grund muss aber eine Amtspflichtverletzung sein. Habt ihr keinen Grund, hilft Salpeter- oder Salzsäure, auch damit kann man BR`s auflösen. Ist aber verboten. Am Besten helfen aber klärende Gespräche mit dem Betriebsrat, das ist oft besser als schreiben ( verhärtet die Fronten) oder klagen ( man weiß nie was dabei rauskommt). Manchmal steckt auch ein Arbeitgeber dahinter, der falsche Infos streut, wenn die Belegschaft gegen den BR schießt. Also informiert Euch direkt beim BR,- mündlich.
30.05.2007 um 12:31 Uhr
Die Rechtsgrundlage findest du im §23 Abs.1 BetrVG. Ein Studium der Kommentierungen sollte vorher erfolgen, da man sonst durchaus schlechte Karten hat.
Sollte man sich dies antun wollen, sollte man aber Alternativen haben! ;-)
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