Den Betriebsrat auflösen zum Wohle der Firma?
Hallo allerseits,
durch euch bin ich als BR schon ein ganzen stück schlauer geworden. Bei der jetzigen Entscheidung weiß ich aber nicht weiter!
Zur Historie: Nachdem (fast) alle BR Mitglieder die Firma verlassen haben ( der Firma ist ein wichtiger Betriebszweig weggebrochen und es wurden 80 von 110 Mitarbeiter Entlassen), bin ich als Ersatzmitglied nun zum BR Vorsitzenden gewählt worden(1er von 2 BR´s die noch da sind).
Leider habe ich (und der andere BR ) nie eine Schulung oder so etwas Ähnliches erhalten. Die fanden statt, als wir noch Nachrücker war.
Jetz habe ich die Geschäftleitung informiert, das Neuwahlen anstehen... Da ja nicht mehr 7 BR´s vorhanden sind, sondern nur noch 2.
Heute hatten wir dann ein Gespräch mit der GSL.
Nachdem uns die Wirtschaftliche Situation geschildert wurde, wurde uns durch die Blume gesagt, das nun wieder Entlassungen anstehen. Da die Firma aber ganz kurz vor der Insolvens steht, könne man sich einen Sozialplan nicht leisten.
Wir sollten uns doch überlegen, ob wir nicht unser Amt niederlegen und dadurch den BR auflösen.
Dadurch würden halt 12 Arbeitsplätze ( auch unsere ) erhalten bleiben.
Wie würdet ihr Entscheiden ?
Einerseits Arbeiten 12 Leute weiter, anderer seits, hat keiner etwas davon, wenn die Bude zumacht.
Ich bitte um hilfe bei dieser Entscheidung.
Danke und Gruß
Community-Antworten (11)
05.02.2009 um 21:53 Uhr
@amsigma
110 minus 80 AN bleiben 30. Damit wäre hier ein 3er BR zu wählen. Ihr als Rumpf-BR führt bis zur Neuwahl die Aufgaben als BR weiter. Ihr solltet euch aber sofort um Schulungen bemühen, weiter die GEW zu Hilfe/ Unterstützung bitten. Ihr könnt und solltet euch auch sofern die GEW nicht als Berater in Frage kommt, weil ihr ggf. keine GEW-Mitglieder seid, euch externen Rat/ Hilfe holen. Z.B. RA oder Berater. Wendet euch z.B. an die Hans-Böckler Stiftung http://www.boeckler.de/ und bittet dort um Unterstützung.
Auf keinen Fall den BR auflösen. Der AG stellt euch hier eine böse Falle, denn nur der BR hat bestimmte Rechte und diesen stören offenbar den AG. Er will freier ohne BR handeln können. Also BR weiter im Amt halten!!!
05.02.2009 um 21:53 Uhr
Ich bin sprachlos und das was ich nicht sage sage ich hier nicht....
05.02.2009 um 21:59 Uhr
@Uschi Bevor du wieder schimpfst - die Drohung fionde ich schon heftig!
05.02.2009 um 21:59 Uhr
@Don Johnson Warum bist du den sprachlos, würde mich aus dem Aspekt der Erfahrung welsche ich immer noch sammele interessieren
05.02.2009 um 22:10 Uhr
@DJ
welche Drohung meinst Du?
Also wenn Du meine Auffassung der Falle durch den AG meinst muss ich anmerken, ich draue diesem AG nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er die Auflösung des BR aus Sorge um die Arbeitsplätez macht.
05.02.2009 um 22:10 Uhr
@kallinrw Nunja, vielleicht klang das verworren. Aber lies mal wie ich schrieb (nun die Darstellung frei nach peanuts)
"Ich bin sprachlos " über diese Sache "und das was ich nicht sage sage ich hier nicht...." sondern habe es dir still mitgeteilt und möchte es wegen der #Brisanz nicht öffentlich machen
Soll heißen: "Der Feind hört mit" frei nach kriegsrat
05.02.2009 um 22:12 Uhr
@Uschi DIESE: "Wir sollten uns doch überlegen, ob wir nicht unser Amt niederlegen und dadurch den BR auflösen.
Dadurch würden halt 12 Arbeitsplätze ( auch unsere ) erhalten bleiben."
05.02.2009 um 22:30 Uhr
@DJ,
ich dachte schon Du meintest eine Aussage von mir, hätte mich abe rauch verwundert.
Bei den Aussagen des AG wundert mich nichts, es gibt heute leider immer einfallsreichere AG, leider. Aber die aktuelle Situation macht endlich offenbar AN aufmerksamer. Ich habe das Gefühl, das noch nie der Drang BRs zu gründen so hoch war wie zur Zeit. Ich findes es gut aber auch schade, dass es dazu erst dieser Situation bedurfte.
PS: Ich könnte mir denken, dass sofern der BR dieser "Aufforderung/ Ansage" des AG nachkommen würde, diese mit zu den ersten zählen wrde von den der AG versuchen würde sich zu trennen. So nach dem Motto, bevor die wieder auf den Gedanken kommen doch noch einen BR zu wählen.
05.02.2009 um 22:43 Uhr
@amsigma Uschi hat vollkommen Recht. Ihr solltet auf jeden Fall im Amt bleiben. Das was euer AG da treibt stinkt zum Himmel. Sucht euch dringend einen Anwalt . Leitet Neuwahlen ein...zumindest erst einmal mit der Bestellung des Wahlvorstandes. Dann könnt ihr völlig legal bis zur Wahl des neuen BR im Amt bleiben.
06.02.2009 um 00:47 Uhr
Hallo, der BR war dem AG noch nie recht, hatte dem BR auch viele Steine in den Weg gelegt.
Zitat: 110 minus 80 AN bleiben 30, von dennen sollen noch diesen Monat noch 16 gekündigt werden ! 2 Kollegen sind schon gekündigt, zu 30.06.2009.
Zitat: Uschi hat vollkommen Recht. Ihr solltet auf jeden Fall im Amt bleiben. Das was euer AG da treibt stinkt zum Himmel. Sucht euch dringend einen Anwalt . Leitet Neuwahlen ein...zumindest erst einmal mit der Bestellung des Wahlvorstandes. Dann könnt ihr völlig legal bis zur Wahl des neuen BR im Amt bleiben.
Wenn der AG aber glaubhaft darstellt, das für alle zusätzlichen Ausgaben keine Kohle da ist. Was dann?
Jede ausgabe ist ein Schritt in Richtung Insolvens! In Richtung das die Firma zu machen muss, und es ist wirklich kein großer Schritt.
Wenn wir nun den BR weiterführen, die angekündigten 16 Kündigungen anstehen, und wir einen Sozialplan ausarbeiten (müssen), Schulungen, RA und und und. Und dadurch den AG in die Pleite schicken.... Was dann?
Ich finde das beide Seiten rechte haben.
Genau deshalb frage ich, wie Ihr die Sache seht.
Gruß
06.02.2009 um 09:57 Uhr
Guten Morgen Zusammen,
also ich sehe es so: Wenn die Firma wirklich auf die paar Euro´s angewiesen ist, die der BR "kostet", dann ist meiner Meinung nach die Firma sowieso nicht mehr zu retten.
Verzichtet die "Führungsriege" zur Erhaltung der Firma auf Ihre Kohle? Gehen sie mit gutem Beispiel voran?
Holt Euch schnellstmöglich einen Anwalt - denn an diesen Kosten wird die Firma nicht zu Grunde gehen, glaub mir.
Ciao, The Sandman
Verwandte Themen
Angestellte und vorausgesetzte Überstunden - ohne Bezahlung 'zum Wohle der Firma'?
ÄlterHallo, von Angestellten wird offenbar erwartet, dass sie im Monat eine gewisse Anzahl an Überstunden 'zum Wohle der Firma' machen. Steht das irgendwo?! Gesetzestexte oder allgemeine Regelung?! Od
Auflösen einer gültigen Bewerberliste
Älterkann der wahlvorstand auf antrag des listenführers eine gültige bewerberliste auflösen? Es ist der Listenführer selbst, der seine eigene Liste mit Einverständnis der anderen Bewerber auflösen möch
Zugehörigkeit zum Konzernbetriebsrat
ÄlterGuten Tag zusammen. Folgende Situation Gesellschafter: der A und die B halten je 50% am Kapital der Firma C (§ 3 Abs. 2) die Beschlussfassung in der Gesellschaftsversammlung erfolgt mi
Kann man den Betriebsrat einer Zweigstelle auflösen ?
Hallo. Wir haben zwei Betriesräte in unserer GmbH. Einer am Hauptstandort ca. 60 km entfernt. Dort befindet sich die Hauptverwaltung, Personalabrechnung usw. Es gibt drei weitere Niederlassungen (
Kann die 1. Vorsitzende den Betriebsrat auflösen?
ÄlterHi Leuts, wir sind drei Betriebsratsmitglieder. 2 davon wollen, dass der Betrieb geschlossen wird, weil es ihnen egal ist wie die MA arbeiten, hauptsache sie haben alle ihr Frei. Ich sehe das ein w