Erstellt am 29.05.2007 um 15:06 Uhr von pit47
Hallo NIghtBird77,
sehe Dir bitte im BetrVG den § 37 Abs. 6 zu den Schulungskosten und § 40 für die Sachmittel des BR`s an, kann man auch im Internet nachlesen.
Erstellt am 30.05.2007 um 11:58 Uhr von Kleine Hexe
Die Kosten für die Ablehnung muß der AG übrigens auch selbst zahlen ;-)