An unserem Schwarzen Brett hängt seit kurzem Informationen über die NGG aus.
(u.a. Mitgliederwerbung)
Der Arbeitgeber verlangt vom Betriebsrat diese wieder abzunehmen, mit der Begründung das das Schwarze Brett für den Betriebsrat, aber nicht für die Gewerkschaft ist.
Darf der AG dieses verlangen ? (§ 74 BetrVG)
Darf der Betriebstrat in der Gestaltung seines Schwarzen Brett´s eingeschränkt werden?