Erstellt am 10.04.2008 um 13:42 Uhr von Mona-Lisa
@Tyson,
naja, Mitgliederwerbung der Gewerkschaft gehört nicht in's "schwarze Brett"...... Da würde unser AG ebenfalls "spucken"!
Wir legen sie - selbstverständlich nur in unseren Pausen - in den Sozialräumen aus.. :-))
Erstellt am 10.04.2008 um 13:42 Uhr von RolfH
Die Werbung von Gewerkschaften im Betrieb zwecks Gewinnung neuer Mitglieder ist grundsätzlich vom Grundrechtsschutz des Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) gedeckt. § 2 BetrVG enthält außerdem Vorschriften über die Stellung der Gewerkschaften im Betrieb.
Erstellt am 10.04.2008 um 13:47 Uhr von pehoe
Nach §40BetrVG kann der Betriebsrat ein "Schwarzes Brett" als Sachmittel beanspruchen. Der BR entscheidet selbständig darüber, was er aushängen möchte. Der Inhalt d. Aushanges muss sich im Rahmen seiner Aufgaben u. Zuständigkeit bewegen. Hierzu zählt aufgrund seiner Unterstützungsfunktion der Gewerkschaft gem. §2 Abs.1 BetrVG auch die Unterrichtung der Belegschaft über die Rechtsansicht der Gewerkschaft zu einer bestimmten aktuellen betriebsverfassungsrechtlicher Frage. Auch die Benutzung d. " Schwarzen Brettes" direkt durch die Gewerkschaft kommt in Betracht, wenn der Gewerkschaft keine eigene Anschlagfläche zur Verfügung steht.
Wir hatten bei uns das gleiche Problem. Mit diesen Hinweisen undererseits an die GL war das Problem gelöst.
Erstellt am 10.04.2008 um 13:49 Uhr von Doug1970
Hallo Tyson,
das schwarze brett ist einzig und allein sache des br`s . für die sachen die er öffentlich machen will. er daarf natürlich auch sachen der Gewerkschaft aushängen.
der arbeitgeber hat da kein mitspracherecht. natürlich darf man nichts aushängen was dem unternehmen schadet oder lächerlich macht.
gruß
Erstellt am 10.04.2008 um 13:49 Uhr von Mona-Lisa
@pehoe,
gehört deiner Meinung nach auch Mitgliederwerbung dazu?
Erstellt am 10.04.2008 um 13:52 Uhr von pehoe
Mona- Lisa,
Mitgliederwerbung würde ich als Betriebsrat nicht aushängen. Das ist Sache der Gewerkschaft. Aber die Gewerkschaft selbst dürfte es am "Schwarzen Brett" des Betriebsrates aushängen, wenn sie selbst keins haben.
Erstellt am 10.04.2008 um 13:53 Uhr von RolfH
@mona-lisa
ja - da gibt es ausdrücklich Urteile zu Einzelfällen von BAG bzw. LAGs