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Schwarzes Brett des Betriebsrates - Informationen Gewerkschaft NGG?

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Tyson
Jan 2018 bearbeitet

An unserem Schwarzen Brett hängt seit kurzem Informationen über die NGG aus. (u.a. Mitgliederwerbung) Der Arbeitgeber verlangt vom Betriebsrat diese wieder abzunehmen, mit der Begründung das das Schwarze Brett für den Betriebsrat, aber nicht für die Gewerkschaft ist. Darf der AG dieses verlangen ? (§ 74 BetrVG) Darf der Betriebstrat in der Gestaltung seines Schwarzen Brett´s eingeschränkt werden?

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Community-Antworten (7)

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Mona-Lisa

10.04.2008 um 15:42 Uhr

@Tyson, naja, Mitgliederwerbung der Gewerkschaft gehört nicht in's "schwarze Brett"...... Da würde unser AG ebenfalls "spucken"! Wir legen sie - selbstverständlich nur in unseren Pausen - in den Sozialräumen aus.. :-))

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RolfH

10.04.2008 um 15:42 Uhr

Die Werbung von Gewerkschaften im Betrieb zwecks Gewinnung neuer Mitglieder ist grundsätzlich vom Grundrechtsschutz des Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) gedeckt. § 2 BetrVG enthält außerdem Vorschriften über die Stellung der Gewerkschaften im Betrieb.

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pehoe

10.04.2008 um 15:47 Uhr

Nach §40BetrVG kann der Betriebsrat ein "Schwarzes Brett" als Sachmittel beanspruchen. Der BR entscheidet selbständig darüber, was er aushängen möchte. Der Inhalt d. Aushanges muss sich im Rahmen seiner Aufgaben u. Zuständigkeit bewegen. Hierzu zählt aufgrund seiner Unterstützungsfunktion der Gewerkschaft gem. §2 Abs.1 BetrVG auch die Unterrichtung der Belegschaft über die Rechtsansicht der Gewerkschaft zu einer bestimmten aktuellen betriebsverfassungsrechtlicher Frage. Auch die Benutzung d. " Schwarzen Brettes" direkt durch die Gewerkschaft kommt in Betracht, wenn der Gewerkschaft keine eigene Anschlagfläche zur Verfügung steht. Wir hatten bei uns das gleiche Problem. Mit diesen Hinweisen undererseits an die GL war das Problem gelöst.

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Doug1970

10.04.2008 um 15:49 Uhr

Hallo Tyson, das schwarze brett ist einzig und allein sache des br`s . für die sachen die er öffentlich machen will. er daarf natürlich auch sachen der Gewerkschaft aushängen. der arbeitgeber hat da kein mitspracherecht. natürlich darf man nichts aushängen was dem unternehmen schadet oder lächerlich macht. gruß

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Mona-Lisa

10.04.2008 um 15:49 Uhr

@pehoe, gehört deiner Meinung nach auch Mitgliederwerbung dazu?

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pehoe

10.04.2008 um 15:52 Uhr

Mona- Lisa, Mitgliederwerbung würde ich als Betriebsrat nicht aushängen. Das ist Sache der Gewerkschaft. Aber die Gewerkschaft selbst dürfte es am "Schwarzen Brett" des Betriebsrates aushängen, wenn sie selbst keins haben.

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RolfH

10.04.2008 um 15:53 Uhr

@mona-lisa

ja - da gibt es ausdrücklich Urteile zu Einzelfällen von BAG bzw. LAGs

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