Erstellt am 29.05.2007 um 15:24 Uhr von Lotte
nic,
Befristung mit oder ohne Sachgrund? Wird es eine Zeit geben, in der der MA zwischenzeitlich nicht beschäftigt ist?
Erstellt am 29.05.2007 um 15:43 Uhr von Konrad
Dazu sollte man den genauen Sachverhalt kennen. Wie alt ist der AN 58 Jahre und älter ?
Gab es einen Sachgrund für die Befristung? Ist der Sachgrund zutreffend? Ohne Sachgrund max. für 2 Jahre.
So wie oben angeführt, sich auf die selbe Stelle mit Anderen bewerben müssen ist nicht üblich und möglicherweise unzulässig , ABER Einzelfall prüfen, siehe Anschlussverbot § 14 Abs.2 TzBfG.