W.A.F. LogoSeminare

Befristeter Arbeitsvertrag

N
nic.
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein Mitarbeiter hat einen befristeten Arbeitsvertrag der Ende September ausläuft. Jetzt soll er sich neu auf die Stelle, mit anderen Bewerbern, bewerben. Ist das rechtlich überhaupt erlaubt?

3.88702

Community-Antworten (2)

L
Lotte

29.05.2007 um 17:24 Uhr

nic, Befristung mit oder ohne Sachgrund? Wird es eine Zeit geben, in der der MA zwischenzeitlich nicht beschäftigt ist?

K
Konrad

29.05.2007 um 17:43 Uhr

Dazu sollte man den genauen Sachverhalt kennen. Wie alt ist der AN 58 Jahre und älter ? Gab es einen Sachgrund für die Befristung? Ist der Sachgrund zutreffend? Ohne Sachgrund max. für 2 Jahre.

So wie oben angeführt, sich auf die selbe Stelle mit Anderen bewerben müssen ist nicht üblich und möglicherweise unzulässig , ABER Einzelfall prüfen, siehe Anschlussverbot § 14 Abs.2 TzBfG.

Ihre Antwort