Kann ein befristeter Arbeitsvertrag auch schon vorher gekündigt werden?
Hallo BR-Kollegen/innen,
habe da mal eine Frage.
Wie ist das mit befristeten Arbeitsverträge, kann der auch schon vorher gekündigt werden.
Gruß Gerda
Community-Antworten (2)
29.05.2007 um 11:26 Uhr
@Gerda, guckst du....
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Befristung.html
29.05.2007 um 11:53 Uhr
Hallo Gerda,
ein befristetes AV kann nur ordentlich gekündigt werden,
wenn es einzelvertraglich oder tariflich vereinbart ist.
siehe auch § 15Abs.3 TzBfG.
Außerordentliche Kündigung nur möglich aus wichtigen Grund.
siehe.§ 626 BGB.
Gruß
Biberrat
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