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Kann ein befristeter Arbeitsvertrag auch schon vorher gekündigt werden?

G
Gerda
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen/innen,

habe da mal eine Frage.

Wie ist das mit befristeten Arbeitsverträge, kann der auch schon vorher gekündigt werden.

Gruß Gerda

3.64802

Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

29.05.2007 um 11:26 Uhr

B
biberrat

29.05.2007 um 11:53 Uhr

Hallo Gerda,

ein befristetes AV kann nur ordentlich gekündigt werden,

wenn es einzelvertraglich oder tariflich vereinbart ist.

siehe auch § 15Abs.3 TzBfG.

Außerordentliche Kündigung nur möglich aus wichtigen Grund.

siehe.§ 626 BGB.

Gruß

Biberrat

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