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Darf an Betriebsversammlung nicht teilnehmen - was tun?

W
Waschmalselber
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wir haben bald eine Betriebsversammlung . Ich wollte dort auch hin aber meine Stationsschwester sagt das ich nicht darf weil ich dienst habe auf Station und weil sonst nicht genug Personal für die Pflege da ist.Ausserdem war ich schon mal auf einer Betriebsversammung diese Jahr ! und nun sollten mal ein paar andere gehen . Ich habe beim Betriebsrat nach gefragt die sagten nur ich solle mich mal durchsetzen ! Und kommen !

Stimmt das und wo steht das?

10.09205

Community-Antworten (5)

B
Biggy

28.05.2007 um 20:23 Uhr

Hallo Waschmalselber

eine Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat oder der vertetenden Gewerkschaft einberufen. Eben diese haben dafür zu sorgen, dass jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat an dieser Versammlung teilzunehmen. Wenn nötig müssen zwei Versammlungen stattfinden damit jede Schicht teilnehmen kann. Verbieten kann und darf dir die Stationsschwester die Teilnahme nicht, aber deinen Arbeitsplatz verlassen ohne Genehmigung würde ich dir auch nicht raten. sag deinem BR mal er soll sich §42 mal durchlesen .....

§ 42 Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung. (1) Die Betriebsversammlung besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebs; sie wird von dem Vorsitzenden des Betriebsrats geleitet. Kann wegen der Eigenart des Betriebs eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt nicht stattfinden, so sind Teilversammlungen durchzuführen. (...) Gruß Biggy

HH
Horst H

28.05.2007 um 20:27 Uhr

Biggy

auch das Teilen der Versammlung würde mir nicht helfen ! Meine Stationsschwester möchte nicht das ich dort hin gehe und mein Betriebsrat hilft mir nicht ! Das mein Betriebsrat nicht das macht was uns hilft habe ich hier schon öfters angesprochen !Ich brauche aber immer diese § ! Sonst bewegen die sich nicht ! Das sind Faule hunde ! oder Pokriecher ! Hilfeeeee ! Welche § Brauche ich damit ich zur Betriebsversammung gehen darf ??? Wo steht das ! ?

KBAT
kein bock auf Troll/Heini/Sittenschwuchtel

29.05.2007 um 10:18 Uhr

Horst H, Heini und der Sittenwächter werden dir bestimmt noch helfen, die haben auf alles die richtige lösung, hoffe du hast eine rechtschutzversicherung !

M
mokkabohne

29.05.2007 um 23:06 Uhr

§ 44 BetrVG Zeitpunkt und Verdienstausfall

(1) Die in den §§ 14a, 17 und 43 Abs. 1 bezeichneten und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Versammlungen finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten. Dies gilt auch dann, wenn die Versammlungen wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der Arbeitszeit stattfinden; Fahrkosten, die den Arbeitnehmern durch die Teilnahme an diesen Versammlungen entstehen, sind vom Arbeitgeber zu erstatten. ...

i.V.m.

§ 43 BetrVG Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen

(1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Liegen die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vor, so hat der Betriebsrat in jedem Kalenderjahr zwei der in Satz 1 genannten Betriebsversammlungen als Abteilungsversammlungen durchzuführen. Die Abteilungsversammlungen sollen möglichst gleichzeitig stattfinden. Der Betriebsrat kann in jedem Kalenderhalbjahr eine weitere Betriebsversammlung oder, wenn die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vorliegen, einmal weitere Abteilungsversammlungen durchführen, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint. ...


Wobei ich mich doch wundere, dass der BR keine Teilversammlung anbietet, denn in der Pflege dürfte es schwierig sein, alle KollgeInnen für die Versammlung ab zu ziehen, oder? (Die Frage ging jetzt an die Pflegekräfte im Forum)

B
Biggy

30.05.2007 um 00:52 Uhr

Hallo Waschmalselber ich kann dir nur noch sagen, dass du sich an die Gewerkschaft wenden sollst wenn dein BR dir nicht hilft. Die sollen dem BR mal auf die Finger klopfen, denn was die da treiben ist Arbeitnehmerfeindlich. Für wen halten die denn Betriebsversammlungen ab wenn sie zulassen dass AN nicht teilnehmen dürfen. Wenn nun alle AN verboten bekommen an der BV teilzunehmen warum sollte man dann überhaupt noch eine machen. Gruß Biggy

Ja es stimmt, in Altenheimen ist es üblich zwei BV zu machen um zu gewährleisten dass alle AN teílnehmen zu können. Wir haben mit dem AG und den Mitarbeitern vereinbart um 20 Uhr die BV abzuhalten, da dann alle die teilnehmen wollen dabei sein können.

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